Mrz 21

Abmahnung – immer mehr sind betroffen

Tag: Recht
Gaby Lange (gablang1[at]aol.com) @ 21. März 2009 um 17:14 Uhr

Die stetig fortschreitende Entwicklung, die das Internet verzeichnen kann, ruft vor allem im Bereich des Onlinehandels immer wieder Mitbewerber auf den Plan, die einem Unternehmen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorwerfen. Hier bietet sich dann das rechtliche Instrument Abmahnung an, das vom Grunde her eine gute Möglichkeit darstellt, außergerichtliche Einigungen zu erzielen. Was sich jedoch in der letzten Zeit auf diesem Gebiet abspielt, lässt ahnen, dass das Aussprechen einer Abmahnung in vielen Fällen unangebracht und vor allem nicht rechtlich fundiert ist. Sich einmal den Abmahnwarner anzuschauen verdeutlicht bereits, dass immer öfter sogenannte Massenabmahnungen auf den Weg gebracht werden. Handelt es sich also nicht nur um das Vergehen eines einzelnen Websitebetreibers, sondern gleich um zahlreiche Abmahnungen, steckt nicht selten System dahinter.

Generell gesehen ist eine Abmahnung durchaus in diversen Fällen angebracht. Sie zielt darauf ab, dem abgemahnten Inhaber einer Website klar erkennbar zu machen, dass er gegen geltendes Recht verstoßen hat. Damit wird bezweckt, dass der Abgemahnte den Sachverhalt ändert und auch zukünftig nicht mehr in diesem Zusammenhang gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Gerade bei kleineren Websites ist es jedoch oft der Fall, dass der Betreiber lediglich aus Unkenntnis handelt. Daher ist eine Abmahnung mit den damit verbundenen hohen Kosten für den Empfänger, oftmals gar nicht nötig. Ein freundliches Schreiben führt nicht selten dazu, dass sofort reagiert und der Fehler korrigiert wird. Geschieht dies allerdings danach nicht, folgt in den meisten Fällen die Abmahnung auf dem Fuße. Oft ist die Abmahnung zwar berechtigt, in zahlreichen Fällen jedoch eben nicht. Wer eine Abmahnung erhält, sollte daher zunächst klären, ob diese überhaupt gerechtfertigt ist.

Gaby Lange

gablang1@aol.com

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