Zu diesen wichtigen Dingen gehören: das Erteilen einer Kontovollmacht(muss bei der Bank oder Sparkasse auf banküblichen Formularen geregelt werden), eine Vorsorgevollmacht(mit einer Vorsorgungsvollmacht kann Ihre Mutter Angehörige zu Handlungen in von ihr bestimmten Aufgabenbereichen bevollmächtigen), eine Patientenverfügung(mit einer Patientenverfügung regelt sie, welche medizinischen Behandlungen sie in bestimmten Fällen erhalten oder nicht erhalten möchte). Ein Betreuer muss laut Gesetz nur eingesetzt werden, wenn er erforderlich ist. Dies ist jedoch in den Regel nicht mehr notwendig, wenn Ihre Mutter Vollmachten erteilt hat. Auch für Sie als Angehörige kann es eine Erleichterung sein, wenn Sie wissen, was Ihre Mutter in bestimmten Situationen gewollt hätte, hätte sie selbst noch entscheiden können. Versuchen Sie, mit Ihrer Mutter ins Gespräch zu kommen unter dem Motto „Was wäre, wenn…?“. Ihre Mutter könnte z. B. festlegen, dass sie auf keinen fall im Heim ein Doppelzimmer bewohnen möchte. Oder sie könnte sagen, dass sie keine künstliche Ernährung wünscht, wenn sie selbst nicht mehr essen kann.
Wenn mindestens zwei dieser Verhaltensweisen, davon mindestens eine aus dem Bereich 1 bis 9 regelmäßig auftreten, kann bei der Pflegeversicherung ein Antrag auf Anerkennung des besonderen Betreuungsbedarfs gestellt werden. Neben zusätzlichen Beratungsbesuchen hat der Pflegebedürftige dann Anspruch auf zusätzliche 100,00 Euro im Monat bzw. 1.200,00 Euro im Jahr, die für Betreuung aus Polen sleistungen verwendet werden können. Der erhöhte Betrag von 200,00 Euro im Monat(also 2.400,00 Euro im Jahr) wird gezahlt, wenn zusätzlich noch eine Verhaltensweise aus dem Bereich 1-5 oder 9 oder 11 hinzukommt. Diese Betreuungsleistungen dürfen nur bei dafür anerkannten diensten abgerufen werden. Können sie den Betrag in einem Kalenderjahr nicht verbrauchen, kann er ins nächste Jahr übertragen werden. Das Landespflegegesetz in NRW sieht vor, dass die 54 Kreise kreisfreien Städte in NRW unabhängige Pflegeberatungsstellen vorhalten müssen. Hier können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu Pflegefragen neutral beraten lassen. Die Adressen der Pflegeberatungsstellen finden sie im Anhang. Insbesondere die Unterbringung der Mitarbeiterin im Haushalt der pflegebedürftigen Person gilt als Indiz für eine Arbeitgeberfunktion des deutschen Haushalt und unterliegt dann den Regeln über die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter. Nehmen Sie zu Ihrer rechtlichen Absicherung Kontakt auf zur Agentur für Arbeit, zur Krankenkasse als zuständige Stelle für Sozialversicherungsbeiträge oder zum Steuerberater. Es gibt nur eine legale Möglichkeit zur Beschäftigung von Haushaltshilfe aus Polen und zwar ausschließlich über die Agentur für Arbeit. Die Beschäftigung darf sich nur auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten erstrecken. Welche Vorraussetzungen müssen für Beschäftigung einer Hilfe aus Osteuropa erfüllt werden? Sie als zukünftiger Arbeitgeber müssen nachweisen, dass eine pflegebedürftige Person(Pflegestufe 1-3) im Haushalt lebt. Eine angemessene Unterkunft im Arbeitgeberhaushalt oder in der näheren Umgebung muss bereitgestellt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit muss der üblichen Vollzeitstundenzahl entsprechen, der Urlaubanspruch ist zu berücksichtigen.
Jun 04

