Mai 19
Altersvorsorge mit der Basisrente
Um für das Rentenalter vorzusorgen, gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. Hierzu zählt unter anderem die gesetzliche Vorsorge. Die hier eingezahlten Beträge werden aber nicht nur angespart, sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen verwendet.
Des Weiteren gibt es die betriebliche Altersvorsorge, die durch Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen, Unterstützungskassen oder Direktzusage durchgeführt wird. Die Variante der betrieblichen Altersvorsorge bietet Steuervorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Dazu kommt natürlich noch die private Vorsorge. Dies wird heutzutage immer wichtiger, um im Rentenalter einen ansprechenden Lebensstil führen zu können.
Hier bieten sich die staatlich geförderten Vorsorgen an, wie Riester- oder Rürup Rente. Der Staat fördert die Riester Rente durch Zulagen, wie die Grundzulagen und Kinderzulagen. Einen Vergleich gibts bei 1a-riesterrente.de.
Die Rürup Rente ist eine freiwillige Versicherung ,die besonders für Selbstständige und Gutverdienende geeignet ist, da sich hier steuerliche Vorteile ergeben.
Die Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge und wird vom Staat durch gesonderte Vergünstigungen und Zuschüsse gefördert. Die Ansparungen werden in einem Topf gesammelt und im Gegensatz zur gesetzlichen erst später mit Zinseszins lebenslang ausbezahlt.
Eine Rürup-Rente kann auch fondsgebunden durchgeführt werden, so dass die Möglichkeit besteht, ein steuerlich gefördertes Investment vorzunehmen. Hier erfährt der Kunde allerdings nicht, welcher Anteil seines eingezahlten Kapitals in einen Fonds fließen, da die Versicherungsgesellschaften dies unter Verschluss halten. Vergleich Sie deshalb auf 1a-basisrente.de was für Sie das beste Produkt ist.
Weiterhin ist das angesparte Kapital nicht vererbbar. Eine Rente wird nur bis zum Ableben des Versicherungsnehmers gezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Erreichen des vereinbarten Renteneintrittsalters, ist ein Totalverlust der eingezahlten Beiträge die Folge. Gute Renditen kann der Versicherungsnehmer nur erzielen, wenn er einen langen Rentenbezug erlebt.










