Jul 05
Der Basistarif in der Krankenversicherung
Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Es sichert jedem ein hohes Maß an Gesundheitsvorsorge. Durch das solidarische Umverteilungssystem der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist die finanzielle Leistungsfähigkeit in den letzten Jahren kontinuierlich geschrumpft. Bereits im Zeitraum von 1991 bis 1998 stiegen die Gesundheitsausgaben von 180 Milliarden auf über 250 Milliarden an. Die neue Gesundheitsreform ist ein erster Schritt gegen die wachsende Kluft zwischen Mitgliederbeiträgen und Gesundheitsausgaben. Der Kostenexplosion soll mit erhöhten Beitragszahlungen entgegengewirkt werden.
Die Gesundheitsreform bringt viele Neuheiten mit sich. Der sogenannte Basistarif hat Auswirkungen auf gesetzliche sowie die private Krankenkassen. Er wurde geschaffen um die ca. 200.000 bis 250.000 Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland rückzuversichern. Jene Versicherung, bei welcher der Betroffene zuletzt versichert war, muss ihn wieder aufnehmen, egal ob es sich dabei um die PKV oder die GKV handelt. Auf Grund dessen Basistarif ins Leben gerufen. Er bietet einen einheitlichen Basisversicherungsschutz auf Grundlage der angebotenen Leistungen der GKV und ist auf den GKV-Hoechstbetrag gedeckelt, welcher derzeit rund 500 Euro beträgt. Unabhängig des gesundheitlichen Befindens des Antragstellers ist die Aufnahme in die PKV in diesem besonderen Fall vorgeschrieben. Für Antragsteller, die die Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV erfüllen also ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 47700 Euro haben, ist der Basistarif ebenfalls eine neue Versicherungsvariante.










