Da hat man geglaubt, der Winter sei vorbei doch dann kehrte er mit einem Schlag wieder zurück. Die Straßen sind wieder mit Schnee bedeckt und die Temperaturen bewegen sich wieder im Minusbereich. Dies führt jedoch nicht nur im Straßenverkehr zu viel Chaos. Auch vor der Haustür, in der Fußgängerzone oder auf dem Weg zur Arbeit. Durch die vereisten und schlecht geräumten Straßen und Gehwege wurden die Notaufnahmen stark gefüllt. Die Krankenhäuser sind überfüllt mit Patienten, kommen bei der Versorgung nicht hinterher. Von kleinen Verletzungen über Knochenbrüchen bis zu schweren Blutungen. Tausende Mensche stehen in der Notaufnahme in Warteschlangen. Doch nicht nur die Krankenhäuser sind teilweise überfordert. Auch die Unfallversicherung – sowohl gesetzlich als auch privat – kommt in den meisten Fällen nicht hinther. Die vielen Anträge haben bei der Unfallversicherung für Chaos gesorgt. Es wird von der doppelten Menge an Fällen berichtet.
Das Risiko als Fußgänger auf den glatten Gehwegen zu verunglücken ist bedeutend groß. Doch nicht nur die Glätte ist eine Gefahr. Vor allem in der Dunkelheit sollte man vor Hindernissen, Schlaglöchern oder stark vereisten Bereichen acht geben. Diese werden leicht übersehen und führen besonders schnell zu einem Unfall. Damit man den Winter halbwegs unfallfrei übersteht, empfiehlt die Unfallversicherung, bei Dunkelheit helle Kleidung, wenn nicht sogar Reflektoren zu tragen. Diese können einem helfen, vom Autofahrer besser gesehen zu werden. Dies gilt besonders für Kinder sowie ältere Leute, die die Straße nicht so schnell runter laufen können. So haben Autofahrer die Möglichkeit, noch rechtzeitig zu reagieren um eine Kollision zu vermeiden.
Wer einen Unfall auf dem Gehweg vor einem Haus hat, muss sich da nicht unbedingt bei der Unfallversicherung melden. Denn handelt es sich um das Haus der Vermieters, ist dieser für die Räumung von den Gehwegen auf dem Grundstück verantwortlich. Erleidet man auf diesen ungeräumten Wegen einen Unfall, haftet hier die Haftpflichtversicherung des Grundstückeigentümers. Sollten Sie sich nicht sicher sein, fragen Sie bei Ihrer Unfallversicherung nach.

