Aug 15

Die Entscheidung für die selbstständige Arbeit

Tag: Wirtschaft und Finanzen
Marie Kuse (Marie.Kuse[at]googlemail.com) @ 15. August 2008 um 23:02 Uhr

Es gibt unterschiedlichste Aspekte, die dafür sprechen, dass man sich gegebenenfalls in die Selbstständigkeit begeben sollte. Entweder sieht der Betreffende in der Festanstellung keine Entwicklungschancen oder man will eine geniale Geschäftsidee nur für sich persönlich realisieren. Sicher kann das Melden in die Selbstständigkeit auch unfreiwillig beschritten werden, für den Fall das der Betreffende z.B. auf irgendeine Art und Weise aus dem Umstand des Verlustes seiner Arbeitsselle entrinnen will. Bei dieses würde es sogar eine Unterstützung in Form eines Gründungsausschusses geben. Eine Möglichkeit die Kosten der Selbstständigkeit möglichst in einem erträglichen Maß zu halten ist das Franchising. Hierbei ist nicht mal eine eigene Idee für ein Geschäft von Nöten, da der Betreffende die angefertigten Gegenstände und Serviceleistung von anderen Firmen anbietet. Trotzdem bleibt der Betreffende im Großen und Ganzen sein eigener Chef. Im Regelfall entrichtet der Betreffende eine Franchise Gebühr und müsste darüber hinaus über über einen  Grundstamm an eigenen Finanzen verfügen. Für die Franchisegebühr bekommt der Betreffende das Recht auf den Vertieb des Produktes oder die Dienstleistung. Im optimalsten Fall heißt das, dass der Betreffende über eine Verkaufslizenz besitzt und ohne lange Vorberitung in das Gewerbe startet. Dieses Vertriebsmodell ist üblicherweise vorher mehrmalig erprobt und verbessert worden. Als Selbstständiger hat man bei dieser Art von Geschäftsmodell kaum kein Risiko und kann von von vielen Menschen schon im Vorfeld bekannen Hersteller seinen Nutzen ziehen. Sicher entstehen ansonsten Nachteile beim Franchising. So muss der Franchisenehmer einen Anteil seines Umsatzes weitergeben. Dieses könnten bis zu 25 Prozent sein. Zusätzlich trägt der Betreffende auch mit dieser Lizenz das komplette unternehmerische Risiko, obgleich der Betreffende auf evtl. Missgeschicke der produzierenden Firma kein Mitspracherecht hat. Auf jeden Menschen, welcher den Schritt in die Selbstständigkeit eingeht, wird auf längere Zeit gesehen ansonsten das Problem der der gesellschaftlichen Formen zu kommen. Sobald das Unternehmen gut läuft sollte eine GmbH Gründung in Betracht gezogen werden. Bei der Form der GmbH ist allerdings eine recht stattliche höhe persönlichen Geldmitteln vorausgesetzt, dagegen ist aber ansonsten die Gefahr für das private Kapital nicht so hoch wie bei den anderen Formen. Generell haftet der Betreffende nach einer GmbH Gründung einzig und alleine mit dem Kapital der Firma, das für die GmbH eingezahlt wurde. Dieses Stammkapital war anfangs mit 25-tausend Euro angesetzt. In der nahen Zukunft soll eine solche Gründung aber mit anderen Voraussetzungen und mit geringeren finanziellen Aufwendungen durchführbar sein. Am Ende der in der Planung befindlichen Anpassungen steht die die noch nicht verwendete Mini-GmbH, bei welcher das Stammkapital nicht gleich in voller Höhe bezahlt werden muss, sondern zunächst in Teilbeträgen eingezahlt wird.

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