Nov 27
Die gesetzliche Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung dient der Absicherung des Risikos bei Pflegebedürftigkeit.
Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland sind auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung angewiesen, da sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen.
Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist auch automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Träger sind die gesetzlichen Krankenkassen. Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, können sich ebenfalls in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichern. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Einkommen und beträgt 1,7 Prozent davon.
Kinderlose Mitglieder müssen zusätzlich 0,25 Prozent einzahlen. Dies gilt nicht für Personen unter 23 und über 64 Jahren sowie Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Ehepartner und Kinder sind unter Umständen beitragsfrei mitversichert. Die Pflegeversicherung dient zur Abdeckung bestimmter Kosten, wenn ein Pflegefall eintritt. Dies gilt für alle Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens (voraussichtlich mindestens sechs Monate) auf Hilfe angewiesen sind. Diese Leistungen Pflegeversicherung werden allerdings nur auf Antrag gewährt.
Nach Antragstellung stellt der Medizinische Dienst bei einem Hausbesuch den Grad der Pflegebedürftigkeit fest. Je nach Schweregrad berechnet sich dann die Höhe der Leistungen für die häusliche und die stationäre Pflege. Bei allen drei Pflegestufen muss die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung) gegenüber der hauswirtschaftlichen Hilfe überwiegen.










