Hat man einen Kredit aufgenommen, ist man dazu verpflichtet diesen auch zurückzuzahlen. In der Regel werden bei einem Kredit monatliche Ratenzahlungen vereinbart, die unbedingt von Seiten des Kreditnehmers einzuhalten sind. Bei so genannten Zahlungsstörungen kann es unter Umständen auch zu einer Kündigung des Kredites kommen.
Bei der Kreditkündigung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung von Seiten des Kreditnehmers, oder des Kreditgebers den Kreditvertrag zu beenden.
Nach der Kündigung des Kredites ist der Kreditnehmer zu der sofortigen Rückzahlung der Restschuld verpflichtet. Diese kann zum Beispiel vorgenommen werden in dem der Kreditnehmer bei einer anderen Bank einen Kredit aufnimmt und den gekündigten Kredit ablöst.
Die Kündigungsrechte des Kreditnehmers sind je nach Kreditart unterschiedlich geregelt. Der so genannte Kontokorrentkredit kann jederzeit gekündigt werden. Ein Ratenkredit kann, sofern ein fester Zinssatz vereinbart ist, vom Kreditnehmer nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Wohingegen zum Beispiel ein so genanntes variables Baudarlehen Zinssatz jederzeit, aber auch unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden darf.
Ein sonstiges Baudarlehen mit einem festen Zinssatz kann hingegen in bestimmten Situationen gekündigt werden, zum Beispiel wenn die Zinsbindung endet und zwar unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, bzw. nach dem Ablauf von zehn Jahren, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Bei diesen Kündigungsmöglichkeiten von einem Kredit fallen keine Vorfälligkeitsentschädigungen an.
Aber auch wenn kein Kündigungsrecht besteht, kann ein Kreditvertrag aufgelöst werden, und zwar im gegenseitigen Einvernehmen. Erfolgt eine Kündigung eines Kredites von Seiten des Kreditgebers, ist die meist auf ein Fehlverhalten des Kreditnehmers zurückzuführen.
Sabrina Fries
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