Mai 10

Die Kritik an der Riester-Rente

Tag: Altersvorsorge, Versicherung
Peter Main (dr_peter[at]gmx.net) @ 10. Mai 2007 um 09:23 Uhr

Das Konzept der Riester-Rente stößt von vielen Seiten auf harte Kritik.
Die Leistungen, also die Beträge die letztlich ausgezahlt werden, sind total einkommenssteuerpflichtig (Nachgelagerte Besteuerung). Bezahlt man die so genannte Riester-Zulage, wird einem ein Zuschuss für die Altersvorsorge -Beiträge gewährt. Die Günstiger-Prüfung stellt auf Antrag im Rahmen der ESt-Veranlagung fest, ob die Beiträge durch die Riester-Zulage ESt-frei gestellt wurden. Sollte dies eben nicht der Fall sein, so werden die Beiträge als Sonderausgaben anerkannt und damit letztlich von der ESt freigestellt. Im Gegenzug wird die ESt aber um die jeweilige Zulage erhöht.

Auf die Beiträge fallen immer die Sozialversicherungsbeiträge an. In der Auszahlungsphase findet für freiwillige Versicherungsnehmer in einer gesetzlichen Krankenversicherung eine Art Doppelverbeitragung statt. Diese bezieht sich auf die Krankenversicherung, sowie auf die Pflegeversicherung:
Beiträge in der Krankenversicherung der Rentner bemessen sich nach dem Einkommen, und in dieses werden auch die Auszahlungen aus der Riester-Rente gerechnet.

Die Kirchensteuer, sowie der Solidaritätszuschlag (insgesamt ca. 14,5% der ESt-Schuld) wird bei der Günstiger-Prüfung nicht berücksichtigt.

Die Riester-Rente soll ebenso, laut EU-Kommission, gegen den EG-Vertrag verstoßen haben. Aus diesem Grund wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, welches Streitigkeiten klären soll. Der Hauptpunkt der Bemängelung liegt darin, dass die jetzige Regelung für Kurzzeitarbeiter (Personen, welche nur für kurze Zeit in Deutschland arbeiten) keinen Vorteil bringt.
Das Bundesministerium für Finanzen hält dem entgegen, dass die Riester-Rente ein Ausgleich für den Personenkreis sein soll, der von der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2001 betroffen ist.
Die Kinderzulage ist nun auch schon lange, durch die Streichung des Kindergeldes für Kinder über 25 Jahren und andere Familienförderungsmaßnahmen, gegenfinanziert.

Die Riester-Rente bzw. die Riester-Zulage ist also kein wirkliches Geschenk des Staates, sondern dient nur dazu eine doppelte Besteuerung zu unterbinden, bzw. etwas zu verringern. Sozialversicherungsbeiträge fallen dabei allerdings immer an.

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