Das Hochschulrecht ist ein breit gefächertes Gesetzesrecht. Hierbei hat die Studienplatzklage eine besondere Bedeutung, denn in der heutigen Zeit gibt es für den Studierenden einige Fragen, z.B Richtung Studiengebühren. Nicht jeder kann es sich heutzutage leisten Studiengebühren zu zahlen, die immerhin 500 Euro pro Semester ausmachen können. Das Hochschulrecht hat in einigen Bundesländern hierzu Satzungen festgelegt, die nicht ohne sind. Ein Studienanfänger möchte studieren in einem bestimmten Studienzweig. Und was ist? Er hat Studiengebühren zu zahlen. Nicht jeder kann sich das einfach so leisten. Dazu kommt, dass einige Studiengänge überlaufen sind. Entweder gibt es dann wie in der Medizin den numerus clausus oder es gibt ein bestimmtes Auswahlverfahren, auf das der Studierende nur einen geringen Einfluss hat. Manchmal behaupten die Hochschulen sogar, es gäbe keine Studienplätze mehr, da der Studienzweig überfüllt sei. Dies muss aber im Praktischen nicht immer der Fall sein. Das Hochschulrecht regelt zwar den Zufluss und die Anzahl der Studenten in einem bestimmten Studienzweig, auf der anderen Seite aber muss dies nicht immer der Fall sein. Will heißen, dass es sein kann, dass theoretisch gesehen noch Studienplätze vorhanden sein können. Mit einer Studienplatzklage kann dem in bestimmten Fällen Abhilfe geschaffen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sach- und formgerecht und vor allem fristgerecht der Antrag auf Studienplatz gestellt wird. Wenn dann eine Ablehnung erscheint, ist es wichtig, dass man fristgerecht Widerspruch erhebt, am besten ist dies mit einem kompetenten Anwalt möglich. Danach lässt sich oftmals erfolgreich ein Widerspruch einlegen, der des Öfteren schon Erfolg hatte.

