Sep 08

Entlassung – was Sie wissen sollten

Tag: Arbeitsrecht, Job
8. September 2006 um 12:33 Uhr

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kämpft jeder um seinen Arbeitsplatz. Doch wie, wann und warum kann man gekündigt werden?
Der Gesetzgeber unterscheidet 2 Arten, die fristgerechte und die fristlose Kündigung.
Im ersten Fall wird das Arbeitsverhältnis mit der im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfrist aufgehoben. Handelt es sich um einen Zeitarbeitsvertrag, so endet dieser automatisch mit dem Ablauf der im Arbeitsvertrag festgelegten Termin.

Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, z.B.:
• Diebstahl / Mord / sonst. Verbrechen
• sexuelle Belästigung
• Störung des Betriebsklimas
• beim Vorgesetzten nicht angezeigter Nebenverdienst (Konkurrenz zum eigenen Unternehmen)

Aber auch kleinere Straftaten, z.B. Unterschlagung, können in bestimmten Berufsgruppen zu einer fristlosen Kündigung führen (Banker oder Verkäufer).
Sollten Sie kurz vor einer Entlassung stehen und in ihrer Firma ein Betriebsrat existieren, so wenden Sie sich bitte an diesen. Jener hat neben dem Chef in Personalangelegenheiten auch ein Wörtchen mitzureden. Auf ihren Antrag muss der Betriebsrat Sie anhören.
Aber nicht nur das, es empfiehlt sich immer, einen Anwalt einzuschalten um bestimmte Fragen, z.B. Beurteilung, Betriebszugehörigkeiten, Abfindungen u.ä. zu klären.
Denn schließlich geht es um Ihr Geld und Ihr Recht!










siehe auch...

Was meinen Sie dazu?