Aug 05

Filesharing-Sünder müssen mit Abmahnungen rechnen

Tag: Computer & Internet,Recht
Alexander Wachs (mk[at]dr-abmahnung.de) @ 5. August 2010 um 11:31 Uhr

Manche Menschen – zu meist Jugendliche – sind fälschlicherweise der Meinung, man könnte im Internet tun und lassen was man möchte. Sie wissen nicht, dass auch hier Regelwidrigkeiten zurückverfolgt werden können, und das sogar sehr effizient dank IP-Adressen. Auch über ihre Rechte und Pflichten wissen viele nicht Bescheid, weswegen Regelverstöße oftmals unabsichtlich und aus völligem Unwissen heraus begangen werden. Diese Tatsache hilft ihnen jedoch leider auch nicht weiter, wenn erst einmal eine Abmahnung durch die Kanzlei XY oder eine der anderen sogenannten Abmahn-Kanzleien im Briefkasten landet. Illegales Filesharing ist der Hauptgrund für derartige Mahnschreiben, denn natürlich wollen die betroffenen Medienkonzerne nicht, dass ihre Produkte (wie zum Beispiel Musikdateien) zum kostenlosen Herunterladen angeboten werden. Dadurch entsteht ihnen ein großer Verlust, und so beauftragen sie Rechtsanwälte, gegen diese Praktiken vorzugehen. Für alle Beteiligen angenehmer wäre es natürlich, wenn sich so etwas von vorneherein vermeiden ließe. Dazu müsste als erstes dafür Sorge getragen werden, dass den Internetnutzern die geltende Rechtslage nahegebracht wird, bzw. dass sie sich selbst leichter darüber informieren können, was erlaubt ist und was nicht. Denn im Moment sind die nötigen Informationen nicht nur schwer zugänglich, sondern auch schwer verständlich. Für Otto Normalverbraucher ganz besonders, daher sollte er sich unbedingt an einen kompetenten Anwalt wenden, wenn er eine Abmahnung bekommen hat. Denn auch hier gibt es juristische Feinheiten zu beachten, die man als Laie überhaupt nicht kennt. Beispielsweise wenn es darum geht, die dem Mahnschreiben beiliegende Unterlassungserkläng abzuändern. In der Originalform ist diese meist für den Betroffenen sehr nachteilig formuliert, was der abmahnenden Kanzlei natürlich bewusst und von ihr auch gewollt ist. Wenn man allerdings weiß, dass man nicht alles hinnehmen muss und zumindest bis zu einem gewissen Grad dagegen vorgehen kann, muss auch eine Abmahnung im Endeffekt gar nicht mehr so schlimm sein, wie es im ersten Moment den Anschein hatte.

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One Response to “Filesharing-Sünder müssen mit Abmahnungen rechnen”

  1. Anne says:

    Zum Thema absolut lesenswert: http://www.filesharing-abmahnung-mythen.de

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