Mrz 18

Hausverkauf nicht mehr ohne Energieausweis

Tag: Energiesparen
Lisa Maier (lisa__maier[at]t-online.de) @ 18. März 2009 um 22:01 Uhr

Seit Januar 2009 ist es nun nicht mehr möglich, ein Haus ohne die Vorlage eines Energieausweises zu vermieten oder zu verkaufen. Das führt zu mehr Transparenz für Mieter und Käufer. Einen Energieausweis kennt man schon seit ein paar Jahren von Elektrogeräten wie Gefrierschränke oder auch Wäschetrockner. Buchstaben klassifizieren das Gerät, an dem man ablesen kann, ob es sich um ein energiesparendes Gerät handelt oder um einen so genannten Energiefresser. Heutzutage ist es mehr denn je wichtig, auf den Energieverbrauch zu achten, denn jährlich werden die Energiekosten höher und die Abrechnungen zum Albtraum vieler Verbraucher.

Mieter können sich nun anhand des Energieausweises vorab schon erkundigen, wie es um den Energieverbrauch des Hauses steht. Je weniger in wärmedämmende Fenster und einer modernen Heizanlage investiert wurde, umso höher werden für den Mieter später die Wärmeverbrauchskosten sein. Dies wird künftig viele Vermieter dazu bringen, sich doch einmal mehr Gedanken um eine vernünftige Wärmedämmung und weitere energiesparende Maßnahmen zu machen. Nicht zuletzt bestimmen auch der Energieverbrauch, bzw. die Maßnahmen zu Energieeinsparung den Wert des Hauses, womit sich potentielle Käufer auf der sicheren Seite fühlen dürfen, dass sie ihr Geld in kein energiefressendes Objekt investieren. Von der Pflicht des Energieausweises ausgenommen sind Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Soll diese jedoch irgendwann verkauft werden, so benötigen auch diese den Energieausweis. Bis Oktober 2008 gab es noch die Wahlfreiheit zwischen den beiden Energieausweis-Arten. Jetzt ist diese Wahlfreiheit nur noch für Gebäude, die nach 1978 errichtet worden sind, oder Häuser mit 5 oder mehr Wohneinheiten, gültig. Der Unterschied zwischen den beiden Arten liegt in der Art der Energieberechnung und in den Ausstellungskosten.

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