Dez 06
Kategorisierung von Versicherungsarten
Eine Versicherung an sich hat immer nur ein Grundprinzip: Der Versicherte bezahlt für die Wahrscheinlichkeit eines eintretenden Risikos. Dafür bekommt er von der Versicherung vertraglich zugesichert, für welches Risiko er welchen finanziellen Ausgleich erhält. Grundlegend lassen sich diese “Risiken” in vier verschiedene Risikogruppen einteilen: in Schadenrisiken, Kostenrisiken, biometrische Risiken und Haftungsrisiken. Genau nach diesen Risiken lassen sich auch die Versicherungen in bestimmte Arten einteilen. Zu den Schadensversicherungsarten zählen beispielsweise die Gebäudeversicherung, die Unfallversicherung oder auch die Hausratversicherung. Sie übernimmt immer Zahlungen für den konkreten Schadensfall bis zu einer vertraglich festgesetzten maximalen Versicherungssumme. Zu den bekanntesten Kostenrisiken zählen die Krankheitskosten oder auch die Gerichtskosten. Sie werden durch Rechtsschutz- bzw. Krankenversicherungen gedeckt. Biometrische Risiken sind sogenannte Lebens - oder Lebensunterhaltsrisiken.
Sämtliche Produkte der Lebensversicherungen decken diese Risiken ab. Zu ihnen gehöhren beispielsweise die Lebensversicherung, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Rentenversicherung oder auch die Pflegeversicherung.
Sämtliche Haftungsrisiken werden von den Haftpflichtversicherungen übernommen. Die geläufigsten hierbei sind die Kfz-Haftpflichtversicherung oder auch die Privathaftpflichtversicherung. Zusätzlich zu den genannten Versicherungsarten lassen sich eine Vielzahl von Unterversicherungen abschließen. Beispiele hierfür sind die Tierhalterhaftpflicht, die Glasversicherung oder auch die zusätzliche Zahnersatzversicherung. In Deutschland gibt es wohl nichts, was man nicht versichern kann. Doch sollte man als Versicherter immer den Preis abwägen, den man bereit ist für die Eintrittswahrscheinlichkeit eines bestimmten Risikos zu zahlen.
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