Jul 23

Kein Macht dem Datenklau

Tag: Sonstiges
A. Gerhard (fosforito[at]gmx.net) @ 23. Juli 2008 um 12:19 Uhr

Datenschutz ist ein viel umstrittenes Thema. Das Internet birgt immer neue Gefahren den Datenschutz zu umgehen. Bei Missbrauchsfällen schlagen die Wellen der Empörung hoch. Der “gläserne Mensch” ist ein abschreckendes Beispiel für die komplette Einsicht in alle persönlichen Daten. Doch Datenschutz hat den Sinn, jedem Menschen selbst die Entscheidung zu überlassen, wie er den Umgang mit seinen persönlichen Daten haben möchte.
Deswegen ist es für Unternehmen wichtig, ernsthaft und verantwortungsvoll mit dem Datenschutz umzugehen.
Jeder Datenschutzbeauftragte sollte also das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sorgsam pflegen und einhalten. Nicht jeder kann das, denn ein Datenschutzbeauftragter muss viel Wissen und Erfahrung auf diesem Gebiet haben. Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt von einem Datenschutzbeauftragten, für die Sicherstellung der Datenschutzgesetze zu sorgen und deren Einhaltung zu überwachen. Da kann sich für ein Unternehmen zum Beispiel eine Datenschutzberatung lohnen. Der Markt ist auf diesem Gebiet hart umkämpft und es gibt viele Anbieter, die eine Datenschutzberatung anbieten und für den Datenschutzaudit sorgen. Was ist mit Datenschutzaudit gemeint? “Audit” kommt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt “Anhörung”. Hier sind Verfahren von Untersuchungen gemeint, die die Richtlinien und deren ordnungsgemäße Einhaltung überprüfen. Dazu benötigt man einen professionellen Auditor. In Bezug auf den Datenschutz kann das zum Beispiel ein externer Datenschutzbeauftragter sein. Natürlich kann man es abwägen, wenn eine Firma darüber nachdenkt, dass ein externer Datenschutzbeauftragter in das Unternehmen geholt wird.
Möchte man in seinem Unternehmen einen eigenen Datenschutzbeauftragten haben, so muss dieser ersteinmal ausgebildet werden und verfügt dann noch immer nicht über die wichtige Erfahrung. Ein externer Datenschutzbeauftragter hingegen ist sofort einsetzbar und hat viel Erfahrung, so dass das Unternehmen sich voll auf ihn verlassen kann.
Außerdem kann so manch ein Neuling auf diesem Gebiet durchaus zu einer Belastung werden. Das kann in solchen Momente geschehen, wenn die Erfahrung einfach nicht für das wirtschaftliche und datenschutzgerechte Gestalten von Prozessen ausreicht. Ein Unternehmen kann also von einem externen Datenschutzbeauftragten in jeder Hinsicht profitieren. Diese Dinge sollte sich jedes Unternehmen gut überlegen und erst dann eine Entscheidung treffen.

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