Jan 14
Kleine Einführung zum Erbrecht
Anwälte werden immer wieder benötigt, sei es nun freiwillig oder unfreiwillig. Entweder weil man selbst vor Gericht steht , etwas vor Gericht klären muss bzw. möchte, man eine Abmahnung bekommen hat oder aus verschiedenen anderen Gründen. Ein Rechtsanwalt kann aber auch bei dem so genanntem letzten Schritt helfen, wenn es darum geht sein Vermögen an die Nachkommen zu vererben oder aber man selbst ein Erbe einklagen möchte. Da das Erbrecht sehr umfassend ist und im fünften Buch des bürgerlichen Gesetzbuches verankert ist, werden hier ein paar Punkte kurz erläutert, damit man einen kleinen Einblick in das Erbrecht hat. Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten zum Thema Erbrecht, so kann man ohne weiteres einen Termin bei einem Anwalt der Rechtsanwaltskanzlei Weiß & Partner aus Esslingen ausmachen.
Man muss auf jedenfalls bedenken, dass nicht jeder einfach so erben kann. Es gibt auch die Erbunwürdigkeit laut dem fünftem Buch im bürgerlichen Gesetzbuch.
Erbunwürdig ist unter anderem wer versucht hat, den Erblasser vorsätzlich zu töten oder dies getan hat. Ebenfalls unwürdig zu erben ist, wer den Erblasser getäuscht hat oder aber gedroht hat sein Testament abzuändern, zu errichten oder aufzuheben. Selbstverständlich ist man auch erbunwürdig, sofern man das Testament oder den Erbvertrag gefälscht oder verfälscht hat. Man kann auch auf ein Erbe verzichten. Dies kommt vor allem dann vor, sofern man davon ausgeht, dass einem eventuell nur Schulden vererbt werden könnten. Durch einen Vertrag mit dem Erblasser vor dem Tode, können Ehepartner sowie Verwandte auf ihr gesetzliches Erbe verzichten. Dadurch ist man dann von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, somit entfällt auch der Pflichtteil eines Erbes. Man kann solch einen Verzicht auf das Pflichtteilsrecht beschränken, welches dann durch einen Vertrag und einem Notar bestätigt werden muss.










