Sep 29

Kombination aus Zahnzusatzversicherung und Sehhilfeleistungen

Tag: Krankenversicherung
Elke Lohre (elke.lohre[at]onmeco.de) @ 29. September 2008 um 10:09 Uhr

Da die gesetzlichen Krankenkassen im Bereich Sehhilfe ihre Leistungen vollkommen gestrichen und beim Zahnersatz auf Festbeträge minimiert haben, suchen immer mehr Menschen nach geeigneten privaten Versicherungsmöglichkeiten für diese beiden Bereiche. Eine Zahnzusatzversicherung wie unter anderem bei der ARAG Z100 hat sich mittlerweile auf dem Markt etabliert, im Bereich Sehhilfe ist eine alleinige Versicherung derzeit nicht erhältlich.

Einzig manche Optiker bieten eine Art Brillenversicherung an. Immer stärker im Kommen sind deshalb Kombinationsversicherungen in Form einer Zahnzusatzversicherung und einer Sehhilfeversicherung in einem Tarif. Dadurch sollen die beiden großen Posten der medizinischen Versorgung, die in eigener Finanzierung liegen, abgedeckt werden. Doch diese Kombinationstarife stellen oft eine abgespeckte Form der alleinigen Versicherung dar. Während eine einzelne Zahnzusatzversicherung normalerweise ab 50 %, je nach vereinbarter Leistung, des Rechnungsbetrages übernimmt, liegt der Erstattungsanteil der Zahnzusatzversicherung des Kombinationspakets oftmals unter 30 %. Gute Tarife der Zahnzusatzversicherung zum Beispiel bei der ARAG Z100 zahlen zwar auf den Gesamtrechnungsbetrag, unabhängig von den Leistungen der GKV, und auch für alle Behandlungsformen und -materialien, dennoch bleibt ein recht hoher Eigenanteil. Die Kostenübernahme für Brillen ist bei der Zahnzusatzversicherung – Sehhilfe Kombination oft auf einen Festbetrag für einen gewissen Zeitraum definiert. Dafür ist der monatliche Beitrag mit rund 9 Euro recht gering.

In welcher Form man die Zahnzusatzversicherung abschließt, ob alleine oder in Kombination mit anderen Leistungen, muss man selbst anhand des eigenen Behandlungsbedarfs abwägen. Muss man regelmäßige hohe Aufwendungen für Sehhilfen erbringen, so kann sich die Zahnzusatzversicherung – Sehhilfe Kombination lohnen. Möchte man nur die Eventualität der Sehhilfe oder des Zahnersatzes abdecken, so sollte man es bei einer alleinigen Zahnzusatzversicherung belassen.

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