Mrz 17

Kosten für Zahnersatz

Tag: Gesundheit & Medizin
Torsten Maue (torsten.maue[at]gmail.com) @ 17. März 2008 um 13:33 Uhr

In den letzten Jahren hat sich im Bereich der Kostenübernahme für Zahnersatz bei den gesetzlichen Krankenversicherungen so einiges getan. Die meisten Menschen gehen davon aus, dass sie nun mehr Geld aus eigener Tasche zahlen müssen, wenn ein Zahnersatz nötig wird. Dies ist jedoch nur teilweise der Fall.
Generell übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 50 Prozent der Kosten für Zahnersatz bei der Regelversorgung. Diese Regelversorgung richtet sich nach dem Befund des behandelnden Zahnarztes. Von den gesetzlichen Krankenkassen ist ein Katalog verfasst worden, in welchem jedem Befund eine entsprechende Kassenleistung zugeordnet wird. In einem Beispiel verdeutlicht bedeutet das, dass wenn der Befund lautet: „Zahn 13 fehlt“ wird diesem Befund zugeordnet, dass eine unverblendete Brücke eingesetzt wird. Die Kosten für eine Brücke von Zahn 12 zu Zahn 14 würden zum Beispiel 600 Euro betragen. Die gesetzliche Krankenkasse würde in diesem Beispiel also 300 Euro für den Zahnersatz erstatten. Entscheidet sich der Patient nun für einen aufwendigeren und kostenintensiveren Zahnersatz in Form eines Zahnimplantates zum Beispiel, bleibt der so genannte Festzuschuss trotzdem bei 300 Euro. Die restlichen Kosten müssen dann generell vom Patient selbst getragen werden.
Bevor eine Behandlung jedoch stattfindet, liegt es in der Hand des Zahnarztes, den Patienten über die Möglichkeiten des Zahnersatzes aufzuklären. Außerdem muss sich der Patient bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung erkundigen, welcher Festzuschuss für seinen individuellen Befund festgelegt ist. Somit kann der Patient für sich entscheiden, ob er die Regelversorgung - im Beispiel wäre das die unverblendete Brücke, oder eine aufwendigere Alternative in Form von Zahnimplantaten mit Kronen oder verblendeten Brücken wählt.
Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen ist generell für jeden Versicherungsnehmer gleich. Wer seine Zähne immer gut pflegt und mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt geht und dies auch durch sein Bonusheft nachweisen kann, wird mit höherer Kostenerstattung belohnt.

siehe auch...