Wenn man sich nebenberuflich selbstständig macht, benötigt man nicht immer unbedingt eine Krankenversicherung für Selbstständige. Ist man irgendwo angestellt oder befindet man sich in einer Familienversicherung, braucht man keine extra Krankenversicherung für Selbstständige abschließen, außer man überschreitet einen durchschnittlichen monatlichen Gewinn von dreihundertfünfzig Euro.
Überschreitet man mehr als zwei Mal im Jahr diese Grenze, ist man verpflichtet, eine Krankenversicherung für Selbstständige abzuschließen. Der Mindestbeitrag bei den gesetzlichen Krankenversicherungen ist hundertfünfzig Euro.
Je höher der Gewinn ausfällt, um so höher wird auch der Versicherungsbeitrag für die Krankenversicherung. Das kann natürlich zu einer erhöhten finanziellen Belastung bei frischen Selbstständigen werden. Macht man sich aus Hartz IV heraus selbstständig oder kommt man als Selbstständiger nicht mit den Einnahmen klar, dass ergänzende Leistungen durch das sogenannte Hartz IV benötigt werden, braucht man sich auch hierbei keine Gedanken wegen der Krankenversicherung machen. In beiden Fällen übernimmt die ARGE diese. Sogar wenn man durch die ARGE als Hartz-4lr ein halbes Jahr gefördert wird, braucht man sich keine Sorgen machen, ob man die Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen kann, da diese von der Arge beglichen werden. Bei einer Förderung aus dem Arbeitslosengeld I ist das nicht der Fall. Hierbei muss man die Krankenversicherungsbeiträge selber begleichen.
Ist man schon über längere Zeit selbstständig und kann die Krankenversicherung für Selbstständige nicht mehr bezahlen, unbedingt Hartz IV beantragen, bevor die Krankenversicherung erlischt. Nach einem ziemlich neuen Gesetz muss die Krankenkasse, trotz der Erlöschung der Krankenversicherung, eine Notfallversorgung garantieren, mehr aber auch nicht. Daher ist es ratsam lieber in den sauren Apfel zu beißen und sich bei der ARGE zu melden.

