Die Unterschiede in den Gesetzlichen Krankenkassen sind für den Versicherten nicht immer sofort zu erkennen, am ehesten noch durch die von Krankenkasse zu Krankenkasse differierenden Beitragssätze, die sich zwischen momentan 12 und 16% den Bruttoentgeltes eines Arbeitnehmers belaufen und zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden. Die Unterschiede in den Leistungen sind dabei nicht so ohne weiteres zu identifizieren, was seine Ursache in den gesetzlichen Regelungen der Leistungen hat. Im Sozialgesetzbuch V werden die Leistungen der Krankenversicherer geregelt und festgelegt, so dass im Grundsatz der Versicherungsschutz für die gesetzlich festgelegten Leistungen bei jedem Vertragspartner besteht. So gelten natürlich diese Leistungen auch in der Privaten Krankenversicherung, die jedoch in ihren Leistungen und Kosten für die Leistungen deutlich differieren. Der Grund liegt darin, dass eine Private Krankenversicherung ein Wahlrecht in Bezug auf die zu Versichernden hat, sich also anders als die GKV ihre Versicherten wählen kann und somit das Risiko reduzieren und kalkulierbar gestalten kann. Auf der anderen Seite profitieren die Versicherten von einem deutlich über die gesetzliche Mindestversorgung hinausgehenden Leistungskatalog, sowohl bezogen auf höhere Leistungen für gesetzliche Versicherungsleistungen als auch Erweiterungen des gesetzlichen Rahmens, beispielhaft seien die Chefarztbehandlung im Krankenhaus genannt, oder höhere Zuschüsse oder gar Komplettübernahmen bei zahnärztlichen oder kieferchirurgischen Leistungen, die von den GKV nur noch in geringem Maße bezuschusst werden. In der PKV sind ebenso höhere Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen oftmals vorgesehen, auch alternative Behandlungsmöglichkeiten und Medikationen werden von privaten Anbietern angeboten. Auch für den behandelnden Arzt bietet die Versicherung bei einem privaten Anbieter Vorteile, kann er doch die selben Leistungen zu höheren Berechnungssätzen mit der Krankenversicherung abrechnen und somit dem wirtschaftlichen Druck, dem sich immer mehr Ärzte stellen müssen besser entgegenstehen und diesem standhalten. Insofern bietet die Private Krankenversicherung nicht nur für den Patienten direkte Vorteile, auch indirekt kann der Versicherte von der höheren Zufriedenheit seines Arztes profitieren.

