Dez 25

Lebensversicherung kündigen – das muss nicht sein!

Tag: Versicherung
Torsten Maue (torsten.maue[at]gmail.com) @ 25. Dezember 2007 um 10:36 Uhr

Nicht selten kommt es vor, dass man in einen finanziellen Engpass gerät. Dabei muss man daran nicht einmal selbst schuld sein. Oftmals sieht man dann die einzige Lösung in der Kündigung der Lebensversicherung. Doch der Rückkaufswert hierbei beträgt in den meisten Fällen nicht einmal die Summe der eingezahlten Beiträge. Es gibt hier deutlich günstigere Möglichkeiten, seine finanziellen Probleme auch mit Hilfe der Lebensversicherung zu lösen.
Eine davon ist die, dass man die Lebensversicherung verkaufen kann. War dies früher kaum denkbar, so gibt es heute zahlreiche Anbieter, die sich explizit mit diesem Thema befassen. Dabei verlangen jedoch die meisten Käufer der Lebensversicherung, dass diese einen Mindestwert aufweist. Dieser beträgt bei Kapitallebensversicherungen oft 5.000 Euro, bei Rentenversicherungen 15.000 Euro und bei fondsgebundenen Lebensversicherungen 25.000 Euro. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Wer seine Lebensversicherung verkaufen will, der kann davon ausgehen, dass er den Kaufbetrag steuerfrei erhält. Dabei fallen weder Solizuschläge, noch Kapitalertragssteuern an, was bei der Kündigung oft der Fall ist. Außerdem erhält man beim Verkauf der Lebensversicherung oft einen deutlich höheren Betrag, der jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein kann. Deshalb empfiehlt es sich auch, die Angebote unterschiedlicher Käufer miteinander zu vergleichen.
Sind die Geldnöte dagegen nur von kurzer Dauer, kann man seine Lebensversicherung beleihen. Auch hiervor haben bis vor wenigen Jahren viele zurückgeschreckt. Denn die Beleihung war nur bei der eigenen Versicherungsgesellschaft möglich und oft mit hohen Zinsen verbunden. Heute dagegen kann man bei jedem beliebigen Kreditinstitut die Lebensversicherung beleihen. Dabei fallen marktfähige Zinssätze an und die Laufzeit für die Rückzahlung wird fest vereinbart. Meist liegt diese etwa zwischen zwei und fünf Jahren, wobei das Darlehen aber auch schon nach sechs Monaten gekündigt werden kann. Hierbei muss eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Solange das Darlehen noch nicht komplett zurückgezahlt wurde, besteht allerdings auch kein Anspruch auf Leistung aus der Versicherung, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Dies sollte man beachten, bevor man die Lebensversicherung beleiht.

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