Jun 28
Meine Rechte als Taxifahrgast
Grundlegend gilt für die Beförderung von Fahrgästen in einem Taxi die sogenannte Taxiverordnung. Sie enthält Regelungen für die Personenbeförderung durch Taxis. Diese Verordnung können Sie in jeder Taxizentrale bzw. Ordnungsamt bekommen.
Kann ich jedes freie Taxi am Taxistand nutzen? Ja, auch wenn Sie in einer Wagenschlange sich das letzte Fahrzeug aussuchen. Allerdings ist zu beachten, das es eine Hackordnung unter Taxifahrern gibt und man Sie immer bitten wird, in das erste Fahrzeug einzusteigen. Sie müssen diesem Wunsch nicht Folge leisten, da eine Beförderungspflicht Ihnen gegenüber besteht.
Kann ein Taxifahrer meine Beförderung ablehnen?
Grundsätzlich nein, da eine Personenbeförderungspflicht lt. Taxiverordnung besteht. Jedoch gibt es Ausnahmen, die besagen, dass eine Beförderung von zu stark alkoholisierten bzw. aggressiven Personen abgelehnt werden kann.
Was muss ich bezahlen?
Sie müssen nur den jeweils gültigen Fahrpreis pro gefahrenem Kilometer bezahlen zuzüglich einer kleinen „Anfahrtspauschale“ - also der Preis, der auf dem Taxameter steht. Sonstige Leistungen, z.B. Koffer im Wagen verstauen sind selbstverständlich kostenfrei und gehört zu einem guten Service dazu – über ein Trinkgeld freut sich ein Taxifahrer immer
Sollte der Taxifahrer vor Beginn der Fahrt vergessen, dass Taxameter anzustellen, so kann er nach der Fahrt nur den Preis verlangen, welcher auf diesem Gerät steht. Ein anderer Preis, insbesondere Schätzungen u.ä. sind nicht zulässig.
Welchen Weg muss der Taxifahrer nehmen?
Er muss den für Sie kostengünstigsten Weg nehmen. Dies muss nicht automatisch auch der schnellste sein, z.B. aufgrund der Verkehrslage (Stau). Abweichungen von der kostengünstigsten Strecke ist nur nach Ihrer Zustimmung möglich. Ausgenommen davon sind Umleitungen bezüglich Bauarbeiten oder Verkehrsunfall.
Was unternehme ich bei Streitigkeiten?
Sollten Streitfälle eintreten, z.B. weil der Taxifahrer nicht die kostengünstige Strecke genommen hat, so bezahlen sie zuerst die Rechnung auf Vorbehalt und lassen sich eine Quittung bzw. Beleg aushändigen. Auf dieser ist die Taxizentrale vermerkt, bei der Sie all ihre Einsprüche zur Klärung des Sachverhaltes vorbringen können. Aber auch das Ordnungsamt gilt in solchen Fällen als Ansprechpartner.










