Mrz 07

Neue Führerscheinklassen für Bus und was sie bedeuten

Tag: Auto
Frank Müller (search-service[at]ecoplan.com) @ 7. März 2008 um 13:36 Uhr

Jeder Busfahrer des 21. Jahrhunderts besitzt einen Führerschein speziell nur für Busfahrer. Doch weiß auch jeder Busfahrer welche Rechte er mit der Bescheinigung erwirbt? In den meisten Fällen lautet die Antwort: “Nein.” Doch warum ist das so?

Auf diese Fragen gehen wir nun genau ein um Sie, als Althasen oder als zukünftigen Busfahrer, über die aktuellen Veränderungen bei den Führerscheinklassen, zu informieren.

Seit es das Auto gibt, verändern sich die Gesetze fast tagtäglich. Als es noch vor vielen Jahrhunderten, auf den Straßen unserer Erde, nur Pferdekutschen als Fortbewegungsmittel gab, kannten die Menschen nur die Regeln: Eine gute Pflege der Pferde und des Innenraums der Kutschen, zieht mehr Kunden heran als ungepflegte Pferdewagen. Auch hieß es: Vorsicht auf den ungepflasterten Straßen und bitte überfahren Sie keine Menschenschlangen.
Eine Verwirrung gab es also nicht.

Heute ist das anders. Keine Pferdekutschen, nur in wenigen Gebieten auf der ganzen Welt, gelten sie nur noch als Touristenattraktionen. Fahrzeuge aller Art von Auto bis Zug, verstopfte Straßen, verwüstete Wälder und beschädigte Lungen von Mensch und Tier.

Seit die Anzahl der Mitgliedstaaten der EU von Jahr zu Jahr ansteigt, verändern sich auch die Verkehrsgesetze fast jährlich. Da noch den Überblick zu behalten, ist nicht ganz so einfach. Doch wir verschaffen Ihnen eine kleine Stütze um Sie vor dem völligen Absturz zu bewahren.

Für Sie als Busfahrer 2008 und der nachfolgenden Jahren verändert sich folgendes.

Die Führerscheinklassen für den Bus:

Klasse D: Voraussetzungen: Vorbesitz Klasse B und das Erreichen des 21. Lebensjahres

Erlaubt ist: Das Fahren von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, der Busfahrer wird dabei nicht gezählt. Ein Anhänger mit bis zu 750 kg Last.

Für den Ersterwerb wird ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten benötigt. Alle 5 Jahre ist ein ärztliches sowie augenärztliches Gutachten erforderlich.

Klasse DE: Voraussetzungen: Vorbesitz Klasse D; weitere Möglichkeiten sind: BE, D1E, C1E bzw. C1; ab dem 21. Lebensjahr

Wer das 50. Lebensjahr erreicht, muss sich auf das Verfahren wie beim Ersterwerb einstellen. Sonst sind die Klasse D und DE fast identisch.

Klasse D1: Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B und das Erreichen des 21. Lebensjahres

Erlaubt ist: Das Fahren von Fahrzeugen mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ohne den Busfahrer betrachtet. Die Untersuchungen müssen auch hier vorgenommen werden.

Klasse D1E: Voraussetzungen: Vorbesitz Klasse D1 sowie Klasse B, C1 und C1E; älter als 21 Jahre

Erlaubt ist: Nicht mehr als 12.000 kg Gewicht und die Zuglast darf nicht höher des Leergewichts betragen. Untersuchungen sind Pflicht.

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