Apr 29
Nicht unbedacht unterschreiben
Die Wohnungssuche kann schon recht nervenaufreibend sein, denn es gilt meistens eine ganze Palette von Kriterien gründlich zu beachten um sein Traumobjekt zu ermitteln. Hier wäre natürlich zum einen die genaue Größe und Zimmeranzahl, wie auch die Lage und Umgebung der Wohnung zu nennen. Zum anderen sind auch Fakten rund um den technischen Zustand der Wohnung wichtig. Dazu zählen zum Beispiel die Heizungstechnik und die Isolation.
Ganz davon ab möchte man natürlich so wenig Miete und Nebenkosten wie möglich zahlen müssen und auch versuchen sich den Makler zu sparen. Das alles zu erreichen ist nicht unbedingt einfach, erst recht dann nicht, wenn man auch noch einen weiteren Aspekt, der vom Mietrecht her kommt bedenkt. Wer nämlich eine Kündigung zu seinen alten Mietvertrag ausspricht, muss damit rechnen Fristen von bis zu drei Monaten einhalten zu müssen. Somit suchen viele Mieter auch noch speziell nach Mietobjekten die erst in drei Monaten frei werden.
Wer trotz all dieser Schwierigkeiten eine wirklich passende Wohnung für seine Ansprüche findet, gerät schnell in der Versuchung einen Mietvertrag sofort zu unterschreiben, wenn er erstmal vor einem liegt. Aber gerade wenn Verträge auf diese Art und Weise in einer gewissen Eile zustande kommen, sind nicht selten Fallen eingebaut. So kommt es vor dass man seine Unterschrift unter Verträge setzt, über die man sich nicht gründlich informiert hat oder die man gar nicht erst gelesen hat.
Deswegen ist es wichtig trotz sich seinen Vertrag trotz der Begeisterung für eine bestimmte Wohnung erst einmal genau anzuschauen und auch das Kleingedruckte zu lesen.










