Jul 03

Pauschalreise und Lastminute Trip und das Reiserecht

Tag: Reisen
Nicola Lavacca (nesta123[at]gmx.net) @ 3. Juli 2009 um 02:18 Uhr

 

Nach deutschem Reiserecht muss der Veranstalter für eine Pauschalreise und auch für ein Lastminute Angebot einen Reisesicherungsschein aushändigen. Dies gilt auch, wenn Anzahlungen und Teilzahlungen von Reisenden geleistet wurden. Diese Versicherung tritt dann ein, wenn ein beteiligter Leistungsträger (Hotel oder Fluggesellschaft, aber auch Freizeitveranstalter) die bezahlte Leistung aufgrund von Insolvenz nicht erbringen kann und eine Erstattung wegen dessen Zahlungsunfähigkeit nicht möglich ist. Hat jemand eine Pauschalreise oder einen Lastminute Trip gebucht, so hat er auf jeden Fall die Gewissheit, dass er auch wenn die Fluggesellschaft pleite geht, auf deren Namen sein Ticket lautet, dass er trotzdem wieder nach Hause kommt. Gechartert wird zur Rückholung der Urlauber dann auf jeden Fall ein anderes Flugzeug. Und auch wenn der Reiseveranstalter selbst insolvent ist, so ist es eine sichere Sache, dass die Urlauber, die eine Pauschalreise und einen Lastminute Trip gebucht haben sowohl ihren Urlaub antreten können und auch wieder nach Hause kommen – ganz nach dem Motto: Bezahlt ist bezahlt.

 

Für den Fall, dass ein Reiseveranstalter versäumt einen Reisesicherungsschein auszuhändigen und diese Versicherung abzuschließen, so macht er sich strafbar. Eine Pauschalreise und eine Lastminute Tour mit Reisesicherungsschein ist dabei zwar ein wenig teuer, als eine Direktbuchung, bzw. Individualreise nach dem in dem jeweiligen Urlaubsland geltenden Recht, aber eben sicherer.

 

Reisen via Pauschalreise oder Lastminute erfreut sich insbesondere unter Familien großer Beliebtheit. Bei der Buchung sollte darauf geachtet werden, dass der Reisesicherungsschein auch wirklich ausgehändigt wird. Nämlich mit weinenden und gelangweilten Kindern an irgendeinem Flughafen zu stehen und nicht zu wissen, wie und wann man nach Hause kommt, kann den ganzen Erholungswert der Reise mit einem Schlag zunichte machen.

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