Mai 17

Rauchen nach dem neuen Rauchergesetz

Tag: Recht,Sonstiges
William Breitkreuz (scafone3[at]arcor.de) @ 17. Mai 2010 um 20:17 Uhr

Bis Ende 2009 durfte jeder, der das 18. Lebensjahr erreicht hat, in Discos, Restaurants und Gaststätten rauchen. Dieses wurde seit dem 1. Januar 2010 geändert. Gaststätten die höchstens 75qm haben, können sich als Raucherkneipe registrieren lassen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie keine Speisen anbieten. Die Gaststätten die eine größere Quadratmeterzahl aufweisen, müssen separate Raucherräume einrichten. Jedoch müssen sie sicherstellen, dass der Qualm nicht in die übrigen Räume dringt. Des Weiteren gilt in allen öffentlichen Gebäuden, Flughäfen, Krankenhäusern und Schulen, aber auch an Bahnhöfen absolutes Rauchverbot.

Konnten früher die Raucher nach dem guten Essen eine Zigarette rauchen, werden sie heute in vorhandenen Raucherräumen oder sogenannten Raucherkabinen verwiesen. Doch es gibt auch noch Gaststätten, die keinen Raucherraum haben, hier müssen die Raucher ihre Zigarette vor der Tür genießen. Teilweise ist es hier aus mit der Gemütlichkeit, gerade dann, wenn Raucher und Nichtraucher zusammensitzen. Hier werden die Raucher nach dem Essen erstmal aufstehen, um sich eine Zigarette zu rauchen. Sind es mehrere Raucher, so kann es passieren das sich schnell Grüppchen zwischen Rauchern und Nichtrauchern bilden. Raucher, die sich dem Rauchverbot wiedersetzen, können sogar mit Geldstrafen bestraft werden. Werden sie von den zuständigen Behörden in Räumen, in denen das Rauchen verboten ist, erwischt, kann dieses beim ersten Mal bis zu 100€ kosten. Im Wiederholungsfall wird die zuständige Behörde bis zu 1000€ kassieren. Daher sollten die Raucher, für die kurze Zeit einer Zigarette, sich lieber dem Gesetz beugen und eher ein kurzes Frieren in Kauf nehmen. Wer kann es da den Rauchern verübeln, dass sie nur noch Gaststätten aufsuchen, in denen Raucherräume vorhanden sind.

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One Response to “Rauchen nach dem neuen Rauchergesetz”

  1. Christos says:

    Auf zigibeiz.ch können Raucher Restaurants, Bars und Clubs in der Schweiz finden, die ein Fumoir haben. Wenn die eigene Stammkneipe noch nicht eingetragen ist, können die User das gleich selber tun.

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