Er ist ihr Erfinder, der geistige Vater und Urheber ihrer Einführung: Walter Riester war es, der im Jahr 1990 und 1991 die größte Rentenreform der Nachkriegsgeschichte anstieß und im Rahmen dieser Umwälzung der Sozialordnung auch die neue Rentenform der Riesterrente einführte. Als Bundesminister für Arbeit und Sozialverordnung hatte er die Verantwortung, die schmerzhaften Rentenkürzungen von bis zu drei Prozent des durchschnittlichen Rentenniveaus abzumildern. Dieser Aufgabe stellte er sich ebenso mutig und fortschrittsorientiert wie dem Rest der Reform: Er führte kurzerhand eine Mischung aus zwar privater, aber staatlich geförderter Rentenversicherung ein. So wollte er eine Abkehr von dem reinen Vertrauen auf die gesetzliche Rente erreichen und die Bürger zur lohnenswerten privaten Altersvorsorge als zusätzliche Maßnahme entsprechend der Verantwortung jedes Einzelnen hin führen. Wichtig dafür war natürlich, dass möglichst viele Gruppen sich für das neue Rentenversicherungs-Angebot interessieren und viele Bürger für sich einen Nutzen in der Inanspruchnahme dieses staatlichen Angebots sehen. Dennoch gibt es einige Beschränkungen, so dass man erst einmal prüfen muss, ob man denn überhaupt förderfähig ist. Bei normalen Angestellten ist das relativ wahrscheinlich, bei Selbstständigen ist meist nur der Status als mittelbar Förderberechtigter über einen angestellten oder verbeamteten Ehepartner möglich. Wenn man berechtigt ist, schließt man einfach normal bei einer Versicherung einen Vertrag für eine Riester Rente ab – Beamte brauchen dafür eine besondere Sozialversicherungsnummer -, beantragt die Dauerzahlung der staatlichen Zuschüsse, zahlt dafür regelmäßig die eigenen Beiträge – mindestens den Sockelbeitrag von im Moment 60 Euro pro Jahr, um überhaupt Zuschüsse zu bekommen – und beantragt selbstständig in der Steuererklärung die Ermäßigungen.

