Jul 23

Scheidung per Internet

Tag: Recht
Jochem Schausten (webmaster[at]phpnuke-module.de) @ 23. Juli 2007 um 13:01 Uhr

Herr und Frau Kühne haben vor ca. 10 Jahren die Ehe miteinander geschlossen. Doch in den vergangenen Jahren haben sie sich so weit auseinander gelebt, dass sich nun beide eine Fortsetzung ihrer Ehe nicht mehr vorstellen können. Sie wollen sich scheiden lassen.

Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Außerdem sind beide Ehegatten berufstätig und verdienen fast das gleiche. Von daher will auch keiner gegen den anderen Unterhaltsansprüche vor oder nach der Scheidung geltend machen. Das gemeinsame Vermögen, welches überwiegend in Aktienfonds steckt, haben die Eheleute Kühne bereits aufgeteilt. Nun möchten Sie möglichst bequem und kostengünstig geschieden werden.

In solchen Fällen bietet sich die Scheidung online an. Dabei beauftragt einer der Ehegatten über das Internet einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Einleitung des Scheidungsverfahrens. Das Scheidungsverfahren selbst findet nicht online statt, sondern wie üblich vor einem Gericht. Nur die gesamte Kommunikation zwischen dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin und dem Mandanten erfolgt auf Grund der modernen Kommunikationstechniken online. Eine solche Onlinescheidung ist für den Mandanten vor allem bequem, weil sich die sonst üblichen Besuche beim Rechtsanwalt erübrigen und die damit verbundene Zeit für angenehmere Dinge verwandt werden kann.

Auch wenn manche Rechtsanwälte im Internet den Eindruck erwecken, eine Onlinescheidung sei günstiger als eine normale Ehescheidung, so ist dies nicht richtig. Die Kosten eines Scheidungsverfahrens setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren zusammen, beide berechnen sich nach einem Streitwert, der immer durch das Gericht festgesetzt wird. Dieser Streitwert ist unabhängig davon, ob der Mandant die Scheidung online eingeleitet hat oder ganz normal seinen Rechtsanwalt aufgesucht hat.

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