Dez 10

Schönheitsreparaturen – Was ist wirklich nötig?

Tag: Mietrecht, Recht
Julia Neumann (artikel[at]winterideen.de) @ 10. Dezember 2007 um 21:06 Uhr

Das nun beschriebene Problem kennen die meisten Mieter: Man löst eine Wohnung auf und möchte seine Kaution zurückbekommen. Für eine Wohnung mit ca. 50m² beträgt die Kaution im Schnitt zwischen 700-1200 Euro, was für die meisten Mieter nicht gerade wenig ist. Im Mietvertrag wird festgehalten, dass der Mieter bei einem Auszug die Wohnung nur abgenommen bekommt, wenn er sich entweder selbst um die nötigen Schönheitsreparaturen kümmert, oder ein gewisser Prozentsatz der Kaution vom Vermieter einbehalten werden darf, sodass der Vermieter die Reparaturen selbst vornimmt. Zu den wichtigen und nötigen Schönheitsreparaturen zählt vor allem die Streichung der Außen- und Innentüren, der Wände und Decken, sowie der Heizkörper bzw. Heizrohre.

Im Mietvertrag selbst findet man ebenfalls meist eine Klausel, wann diese Reparaturen durchgeführt werden müssen, bzw. welchen Zeitraum der Mieter benötigen darf. Im Mietrecht unterscheiden sich drei Arten der Schönheitsreparaturen: Die laufenden Renovierungen (die man alle Jahre durchführen sollte), Anfangs- und Endrenovierungen. Die Endrenovierung ist dabei meist zusätzlich mit einer Abgeltungsklausel verbunden. Diese hält fest, dass der Mieter einen gewissen Teil der Schönheitsreparaturen begleichen muss, wenn die Schönheitsreparaturen nicht selbst vor dem Auszug durchgeführt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf den Zeitraum, wie lange die letzten Schönheitsreparaturen zurückliegen.

Es steht momentan die rechtliche Frage in der Luft, ob der Vermieter einen solchen Zuschlag überhaupt verlangen darf. Allerdings ist es hierbei wie so oft: Verschiedene Gerichte entscheiden unterschiedlich. Der Bundesgerichtshof muss dies erst klären, bevor man sich wirklich sicher sein kann. Solange muss man bei einer aufkommenden Mieterhöhung zuerst den Vermieter kontaktieren und wenn nötig einen Anwalt einschalten, um die Rechtslage zu klären.

J.Neuman
artikel[@]winterideen.de

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