Kaum ein anderer Studiengang ist in Deutschland so heiß begehrt wie Medizin. Egal ob Tiermedizin, Zahnmedizin oder Psychologie: wer Arzt werden will muss nicht meist nicht nur einen sehr hohen NC haben, sondern auch ein wenig Wartezeit mitbringen. Wenige Studienplätze sorgen dafür, dass der Andrang der Bewerber in jedem Fall zu groß für die Universität ist und so scheint für Viele der Traumberuf Arzt in unerreichbare Ferne gerückt. Da in den letzten Jahren auch das Quereinsteigen in den Studiengang immer schwieriger geworden ist, entscheiden sich die, die ihren Traum unter keinen Umständen aufgeben wollen, immer öfter für eine Studienplatzklage. Aber was genau bedeutet das, den Studienplatz Medizin einklagen und welche Chancen bietet die Klage wirklich?
Eine Studienplatzklage beruht auf der Tatsache, dass Universitäten und Hochschulen in Deutschland dazu verpflichtet sind, so viele Studienplätze wie möglich anzubieten. Dazu berechnen Universitäten jedes Jahr aufs Neue, wie hoch ihre sogenannte Auslastungskapazität ist und bietet dann die errechnete Anzahl an Studienplätzen an. Bei einer Studienplatzklage geht es vor allem darum, diese Berechnung zu überprüfen. Dazu reicht eine Kanzlei, die man für die Studienplatzklage engagiert hat, beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf die Überprüfung ein und daraufhin erfolgt der gerichtliche Beschluss über die Offenlegung der Berechnungen. Die Kanzlei prüft diese und stellt sich am Ende heraus, dass es der Universität doch möglich wäre, noch mehr Studienplätze anzubieten, werden diese per Los oder anderer Auswahlkriterien vergeben. So hat man am Ende doch eine Chance auf einen Studienplatz.
Bei der Wahl der Kanzlei sollte man darauf achten, dass diese schon Erfahrungen im Bereich Studienplatzklage hat. Es gibt auch Kanzleien, die sich genau darauf spezialisiert haben. Zunächst sollte man sich beraten lassen und feststellen, ob eine Studienplatzklage überhaupt möglich ist und ob sie Sinn macht. Spezialisierte Kanzleien haben meist viel Erfahrung mit unterschiedlichen Universitäten und Gerichten und können so die Erfolgschancen einer Klage besser einschätzen. Entscheidet man sich für die Studienplatzklage muss man sich einfach bei der Universität bewirken, manchmal erfolgt außerdem eine zweite ausdrückliche Bewerbung auf einen Platz außerhalb der Kapazitäten. Alles Weitere übernimmt meist die Kanzlei.
Wie gesagt: auch eine Studienplatzklage ist keine 100-prozentige Garantie auf den gewünschten Studienplatz. Den Studienplatz Medizin einklagen ist eine letzte Chance und eine Entscheidung, über die man gut nachdenken sollte.
Autor: Projecter GmbH
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