Nach deutschem Reiserecht muss der Veranstalter für eine Pauschalreise und auch für ein Lastminute Angebot einen Reisesicherungsschein aushändigen. Dies gilt auch, wenn Anzahlungen und Teilzahlungen von Reisenden geleistet wurden. Diese Versicherung tritt dann ein, wenn ein beteiligter Leistungsträger (Hotel oder Fluggesellschaft, aber auch Freizeitveranstalter) die bezahlte Leistung aufgrund von Insolvenz nicht erbringen kann und [...]

