Okt 18

Titanimplantate – extravaganter Luxus oder eine sinnvolle Entscheidung?

Tag: Krankenversicherung
Karl Krueger (karl.krueger75[at]web.de) @ 18. Oktober 2009 um 21:49 Uhr

Sobald Echtzähne herausgenommen werden muss der Betreffende bewerten, ob ein passender Zahnersatz notwendig ist, beziehungsweise ob man mit der existenten Zahnzwischenraum klar kommt. Ist der Entschluss ein Implantat, so muss der Betreffende unter Berücksichtigung einer Zahnkontrolle bzw. das Ausrechnen der diesbezüglichen Kosten bewerten, welcher Ersatz sinnvoll ist. Zahllose Personen wählen Zahnimplantate. Bei dieser Art und Weise des Zahnersatzes ist im Vorfeld ein Operationseingriff unvermeidlich. Dabei wird die entsprechende Stelle im Vorfeld mit einem Schnitt aufgeschnitten und nachher wird Titangewinde in den Kiefer gefräst. In das Profilgewinde wird anschließend der Kunstzahnhals eingeschraubt. Der verwendete Bolzen enthält Titan, auf den später der Restzahn aufgesetzt wird. Der operative Eingriff wird nicht einmal unter Vollnarkose angeboten und man muss im Vorfeld ein paar Wochen mit der Befestigung des Kronenaufbaus warten. Dadurch gesundet der Knochen am Kiefer und der Kunstzahnhals kann ohne Schwierigkeiten angebracht werden. Ein Zahnimplantat liefert analog zu den herkömmlichen Methoden, wie z.B. fest montierte oder nur gering befestigte Zahnreihen, 3 wesentliche Vorzüge. Der erste Vorzug ist der dauerhafte Halt des Kunstzahnimplantats, der nahezu ebenso dauerhaft ist, wie der von den Echtzähnen. Zweitens schützen die Schrauben aus Titan vor Knochenverlust im Kiefer, was für viele Spezialisten der wichtigste Vorzug ist. Und abschließend brauchen bei Kunstzahnimplantaten die gesunden nebenliegenden Zähe nicht kaputtgemacht werden. Ein Nachteile von Kunstzahnimplantaten als Zahnersatz ist, dass ein Operationseingriff notwendig ist und das Risko vorhanden ist, dass der Kieferknochen der Kunstzahnhals nicht annimmt und am Ende herausgenommen werden muss. Diese Sache kann dagegen einzig in sechs % vorkommen. Ein ergänzender Haken sind die zu zahlenden Zahnersatz Kosten . Die Krankenversicherung begleicht lediglich den Grundbetrag für eine gewöhnliche Zahnbehandlung. Wenn man keine ergänzende Versicherung im Versicherungsvertrag hat, dann muss man die Kosten selber übernehmen, welche für einen Implantat circa 1800 € betragen.

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