Das neue Jahr hat gerade begonnen und schon ärgert einen wieder der Chef. Manch Arbeitnehmer wird von eben diesem allerdings mit besonders schweren Geschützen angefahren. So versuchen viele Firmen leider immer wieder gern, mit neuen Verträgen bisherige Leistungen des Unternehmens oder Rechte der Angestellten einzuschränken oder zu beschneiden. Gut beraten, wer für solche Fälle eine Rechtschutzversicherung, eventuell sogar eine spezielle Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht, abgeschlossen hat!
Insbesondere aufgrund der in vielen Betrieben 2009 eingeführten Kurzarbeit sehen sich Arbeiter und Angestellte aktuell mit Urlaubskürzungen konfrontiert. Wurde die Arbeitszeit beispielsweise von 40 auf 30 Wochenstunden herabgesetzt und die Arbeitswoche um einen Tag verkürzt, stehen auf der Urlaubskarte auf einmal nur noch 23 statt der bisherigen 28 Urlaubstage. Ist das rechtmäßig? Wohl dem, der eine Rechtschutzversicherung hat, denn dank dieser wird er sich unkompliziert und schnell mit einem Fachanwalt beraten und kann dem Arbeitgeber gegenüber korrekt reagieren. Die Rechtschutzversicherung spart also viel Ärger und Zeit!
Nach der Elternzeit wollen viele Arbeitnehmer/innen gern mit verringerter wöchentlicher Arbeitszeit in den Beruf zurückkehren. Selbstverständlich wird in diesem Fall auch der jährliche Urlaubsanspruch angepasst. Ob aber die Reduzierung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, oder der Arbeitgeber versucht, die oder den Angestellte/n über den Tisch zu ziehen, muss im Einzelfall oft von einem Juristen entschieden werden. Denn auch hier darf der Arbeitgeber nicht willkürlich Urlaub streichen! Wieder ein Glück, wenn eine Rechtschutzversicherung besteht und die Berufsrückkehrerin/ der Berufsrückkehrer alle Fragen schnell und zuverlässig beantwortet bekommt.
Auch bei der aktuell eher schlechten Gesamtwirtschaftslage gibt es Unternehmen, deren Auftragslage hervorragend ist und die sich vor Arbeit kaum retten können. Wie viel günstiger für den Chef, wenn er die Arbeit dank Urlaubskürzungen von den gleichen Angestellten erledigen lassen kann, ohne jemand Neues einzustellen! Gerechtfertigt ist eine willkürliche Anpassung der Urlaubstage an die Auftragslage sicher nicht – aber oft nur mit anwaltlicher Beratung kann ein Arbeitnehmer seine Rechte gegen die Firma verteidigen. Gründe für eine Rechtschutzversicherung gibt es viele, und gerade in dieser Zeit ist sie besonders wichtig.
Für Auszubildende gelten übrigens besondere Regelungen im Arbeitsrecht, auch in Bezug auf den Urlaubsanspruch. Dem Azubi oder Lehrling sollte eine Rechtschutzversicherung daher besonders wichtig sein, denn er kann nicht automatisch seine Ansprüche von denen der Festangestellten des Unternehmens ableiten.
Oft scheuen Arbeitnehmer sich, den von der Firma vorgelegten Vertragsänderungen oder -ergänzungen zu widersprechen, um den Job nicht zu riskieren. Wer sich dank seiner Rechtschutzversicherung nicht aus Kostengründen scheut, einen Anwalt aufzusuchen und sich unverbindlich beraten zu lassen, kann den Vorgesetzten bei allen Gesprächen und Meinungsverschiedenheiten viel gelassener gegenübertreten. Und er ist auch im Falle einer (unberechtigten) Kündigung nicht allein und gut geschützt. Eine Rechtschutzversicherung hilft – wie der Name schon sagt – Ihr Recht zu schützen!

