Mai 28

Verbotszeichen – so sehen sie aus

Tag: Auto
Nicola Lavacca (nesta123[at]gmx.net) @ 28. Mai 2009 um 13:54 Uhr

 

Wie der Name bereits verrät, handelt es sich bei einem Verbotszeichen um ein Schild, durch das ein klares Verbot ausgesprochen wird. Zu finden sind Verbotszeichen vor allem im Straßenverkehr und auch in Unternehmen, hier besonders in Werkhallen und in Werkstätten sowie Laboren, findet man immer wieder eine ganze Reihe von Verbotszeichen. Grundsätzlich soll durch die Verbotszeichen darauf aufmerksam gemacht werden, dass hier ein bestimmtes Verhalten verboten ist. So kennt man beispielsweise aus dem Straßenverkehr vor allem das Zeichen für das Verbot der Einfahrt, da es sich um eine Einbahnstraße handelt. Im unternehmerischen Bereich dienen die Verbotszeichen vor allem der Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften.

Aber auch hier untersagen sie ein spezielles Verhalten, durch dass eine Gefahr ausgelöst werden kann. Wie viele andere Hinweisschilder auch, unterliegen die Verbotszeichen in Deutschland einer Norm und diversen Vorschriften. So müssen Verbotszeichen nach der BGV 8 mit einem „P“ gekennzeichnet werden und sind damit eine Untergruppe der Sicherheitskennzeichen. Durch die DIN 4844-2, den deutschen Unfallverhütungsvorschriften sowie den in Deutschland geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen am Arbeitsplatz ist genau definiert, wie ein Verbotszeichen auszusehen hat. Durch die BGV A8 wird die Farbe der Verbotszeichen, die Form und vor allem auch die Bedeutung der Piktogramme auf dem Verbotszeichen festgelegt. Durch die Norm DIN 5384 wird das Aussehen und die Farben des Verbotsschildes bestimmt. So handelt es sich bei einem Verbotsschild immer um ein rundes Schild, mit einem weißen Hintergrund und schwarzen Hinweisen. Das Rot ist immer der Farbton RAL 3001 signalrot und das weiß grundsätzlich RAL 9003. Beim schwarzen Hinweis, der sich in der Mitte befindet, handelt es sich um den Farbton RAL 9004 signalschwarz.

 

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