Apr 21

Vermögenswirksame Leistungen richtig anlegen

Tag: Geldanlage
Martin Sohn (madddin[at]gmx.ch) @ 21. April 2010 um 08:52 Uhr

Allgemeines zu Vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind für Arbeitnehmer eine attraktive Anlageform. VL sind ist deshalb beliebt, da die monatlichen Zahlungen (im Optimalfall) vom Arbeitgeber übernommen werden. Zudem gibt es staatliche Förderungen in Form der Arbeitnehmersparzulage sowie der Wohnungsbauprämie.

Laufzeit und Anlageformen
Vermögenswirksame Leistungen haben eine feste Laufzeit von 7 Jahren. Davon werden 6 Jahre lang monatliche Einzahlungen geleistet, im 7 Jahr ruht die VL-Anlage. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man Vermögenswirksame Leistungen anlegen kann. Dazu gehören der Bausparvertrag, der Fondsparplan, der Banksparplan, die Lebensversicherung, sowie die Tilgung von Baudarlehen.

Rendite, Risiko und Zielsetzung

Wer eine sichere VL-Anlage wünscht und keine hohen Ansprüche an die Rendite hat, trifft mit dem Bausparvertrag die richtige Wahl. Dazu bietet der Bausparvertrag den Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Für Anleger, die zum Zeitpunkt des Vertragsschluss noch nicht wissen, wofür sie das Geld später verwenden möchten, eignet sich der Fondsparplan besser. Der Fondsparplan hat auch erfahrungsgemäß eine deutlich höhere Rendite. Achtung: Fonds haben allgemein ein höheres Verlustrisiko! Hier sollte man bei der Auswahl des Fond genau hinschauen, und verschiedene Fonds vergleichen.

Staatliche Förderung
Die staatlichen Zuwendungen in Form der Arbeitnehmersparzulage erhält man beim Fond-Sparplan, Bausparen, sowie seit einiger Zeit auch für die Tilgungsleistungen von privaten Baufinanzierungen. VL-Bausparer erhalten zusätzlich die Wohnungsbauprämie.

Beantragung der Förderungen
Wie erhält man die Förderungen? Die Arbeitnehmersparzulage wird vom Anleger im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung beantragt.  Die Gesellschaft, bei der die Vermögenswirksamen Leistungen angelegt sind, überreicht dem Kunden einmal jährlich eine Bescheinigung,  aus der die getätigten Einzahlungen hervorgehen. Darüber legt das Finanzamt die Sparzulage fest. Für die Wohnungsbauprämie erhält der Bausparkunde von der Bausparkasse einen Antrag auf Wohnungsbauprämie. Die beantragte Wohnungsbauprämie wird daraufhin dem Bausparkonto gutgeschrieben.

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