Jun 28

Vermögenswirksame Leistungen

Tag: Geldanlage
Ralf Eppmann (r.eppmann[at]gmx.de) @ 28. Juni 2007 um 21:19 Uhr

Seit 45 Jahren gibt es bereits die vermögenswirksamen Leistungen.
Der Arbeitgeber überweist im Auftrag des Arbeitnehmers einen Betrag auf das von ihm benannte Anlagekonto.
Vermögenswirksame Leistungen sind Bestandteil des Gehaltes bzw. Lohnes und gelten demzufolge als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegen somit der Sozialversicherungspflicht.
Die vermögenswirksame Leistungen Höhe kann variabel gestaltet werden.
Wenn nach Abzug der Lohnnebenkosten der verbleibende Lohn bzw. das Gehalt nicht für die Höhe der vermögenswirksamen Leistung ausreicht, so hat der Arbeitnehmer den Differenzbetrag dem Arbeitgeber zu zahlen.
In Form der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat die Vermögensbildung der Arbeitnehmer (nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz). Gefördert werden max. 870,00 EUR.
Bedingung hierfür ist, dass das zu versteuernde Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze liegt und eine freie Wahl bezüglich der Art der Anlage und des Institutes besteht.
Die Grenze liegt für Verheiratete bei 35.800,00 EUR und für Ledige bei 17.900,00 EUR.
Das zu versteuernde Einkommen kann durch Werbungs- und Sonderausgaben verringert werden.
In manchen Tarifverträgen ist die finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber verankert.
Diese vermögensbildenden Leistungen werden dann bis zu max. 34,00 EUR monatlich bzw. anteilmäßig vom Arbeitgeber gezahlt. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber einen Vertrag bezüglich der vermögenswirksamen Leistungen abschließen.
Eine Übertragung der vermögenswirksamen Leistungen ist nicht möglich.
Für die vermögenswirksamen Leistungen gibt es verschiedene Sparformen, z.B. Bausparverträge, Investmentfonds, Lebensversicherungen und Banksparpläne. Hier kann zwischen den Zinsen und der Sicherheit gewählt werden:

1. Bausparen:
Mit einem Zinssatz von mindestens 4 % und geringem Risiko sind die Bausparverträge lohnenswert. Leider wird die Rendite durch hohe Gebühren, die beim Abschluss des Vertrages und im laufenden Jahr für die Kontoführung anfallen, geschmälert Die Sparzulage vom Staat beträgt 10 %, wenn das Einkommen nicht die Höchstgrenze überschreitet.

2. Investmentfonds:
Bereits über 2 Millionen Menschen haben ihre vermögenswirksamen Leistungen in Investmentfonds angelegt. Es werden relativ gute Renditen erzielt, Risiken sind aber in den zu kurzen Laufzeiten zu sehen. Das Investmentkonto sollte nie bei einem niedrigen Kurs aufgelöst werden auch wenn es fällig ist.

3. Lebensversicherungen:
Auf den reinen Sparanteil (Einzahlungen) werden in der Regel 2,75 % Zinsen angeboten. Aber die Verwaltungskosten und die Kosten für den abzusichernden Todesfall sind sehr hoch und es kommt dadurch zur Senkung des Garantiezinses. Die Überschussanteile könnten die Rendite wieder ansteigen lassen, aber diese sind nicht garantiert.

4. Banksparpläne :
Diese sind zwar sehr sicher, dafür beträgt der Zinssatz nur max. 2,5 % pro Jahr.

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