Sobald die junge Familie Zuwachs bekommen hat, sollte man den Versicherungsschutz überprüfen, anpassen und erweitern. Der Versicherungsbedarf ändert sich schlagartig, sobald sich der Nachwuchs ankündigt. In den meisten Fällen bleibt dann ein Elternteil eine Zeit lang zuhause und übernimmt die Erziehung. Besteht bereits eine Risikolebensversicherung, sollte man die Höhe der Versicherungssumme überprüfen. Die Hinterbliebenenversorgung im Fall des Todes eines Elternteils ist eine der wichtigsten Absicherungen. Besonders dann, wenn ein Elternteil in den Erziehungsurlaub geht und somit ein Einkommen wegfällt. Da die gesamte wirtschaftliche Existenz während dieser Zeit an diesem einen Einkommen hängt, sollte die Versicherungsleistung gut kalkuliert werden. Bei der Ermittlung der Versicherungssumme sollte immer das Alter des Kindes/der Kinder berücksichtigt werden. Solange die Kinder klein sind, ist der Versorgungsbedarf um einiges höher und die Versorgungsdauer entsprechend länger. Berücksichtigen sollte man auf jeden Fall auch die allgemeine wirtschaftliche Situation der Familie. Sparverträge und weiteres unbelastetes Kapital, das der Familie zur Verfügung steht, sollten bei der Berechnung genauso hinzugezogen werden wie die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundsätzlich kann man sagen, dass der Versicherungsbedarf in den ersten zehn Jahren nach Geburt eines Kindes am höchsten sein wird. Sollte sich herausstellen, dass die vereinbarte Summe im schlimmsten Fall nicht ausreichend ist, sollte man zumindest für die ersten Lebensjahre des Kindes eine weitere Risikolebensversicherung abschließen. Eine weitere Versicherung abzuschließen ist oft besser als einen bestehenden Vertrag zu erhöhen, da die zusätzlichen Kosten nur für einen vereinbarten Zeitraum (Versicherungsdauer) anfallen.
Auch die Unfallversicherung ist ein wichtiges Thema. Es empfiehlt sich, den Sprössling mit einer Kinder-Unfallversicherung zu schützen. Besonders für die ersten Lebensjahre ist dies eine wichtige Versicherung – eine gesetzliche Absicherung besteht nicht, solange die Kinder nicht in eine Tageseinrichtung oder Schule gehen. Für die Zeit, die sich der Nachwuchs in Kindergarten oder Schule aufhält, besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Aber nur während dieser Zeit, Freizeitunfälle sind nicht versichert. Falls die Eltern bereits durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Unfallgefahren gwappnet sind, empfiehlt sich der Abschluss einer einzelnen Police für das Kind und keine Familienversicherung.
Wer bei der Planung einer geeigneten Familienversicherung berücksichtigt, dass sich der Versorgungsaufwand im Laufe der Jahre deutlich verringert und entsprechend handelt, kann viel Geld sparen.

