Jan 14

Krankenversicherung

Tag: Versicherung
Torsten Maue (torsten.maue[at]gmail.com) @ 14. Januar 2010 um 09:40 Uhr

In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht für Arbeitnehmer bis zu einem monatlichen Einkommen von 3750 € oder 49.950 € im Jahr. In die Berechnung werden auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld mit einbezogen. Vom monatlichen Entgelt werden dann automatisch 14,9 % durch den Arbeitgeber einbehalten und an die gesetzliche Krankenversicherung abgeführt. Davon trägt der Arbeitnehmer 7,9 % und der Arbeitgeber 7%. Die gesetzliche Krankenversicherung kann sich der Arbeitnehmer frei wählen. Dazu gehören zum Beispiel die AOKs, die Barmer sowie verschiedene Innungs- oder Betriebskrankenkassen. Die Leistungen variieren allerdings inzwischen nur noch geringfügig.

Wer selbständig ist oder als Arbeitnehmer drei Jahre in Folge über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann sich freiwillig versichern. Er hat dabei die Wahl, sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern oder einer der vielen privaten Krankenversicherung zu wählen. Dieser Schritt will aber wohlüberlegt sein. Wenn man zum Beispiel Kinder hat, sind die in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch mitversichert. Das trifft auch auf nicht arbeitende Ehepartner zu. Im Falle eines Wechsels würde für jeden ein eigener Beitrag erhoben. Die Leistungen sind bei den privaten je nach gewähltem Tarif jedoch meistens deutlich besser, bei geringem Beitrag. Der wird hier nämlich nicht nach Einkommen, sondern nach dem Lebensalter bei Eintritt berechnet. Außerdem gibt es bei Nichtinanspruchnahme jährlich Beitragsrückerstattungen.

Zur Altersvorsorge und Familienabsicherung sollte man auch auf jeden Fall eine Lebensversicherung mit Unfallzusatzversicherung abschließen. Diese Unfallzusatzversicherung führt im Falle des vorzeitigen Ablebens durch einen Unfall dazu, dass den Hinterbliebenen die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt wird. Das menschliche Leid wird dadurch natürlich nicht gelindert, aber die damit verbundenen finanziellen Einbußen können auf diese Weise zumindest abgefedert werden.

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