Apr 25

Von der PKV in die gesetzliche zurück wechseln?

Tag: Versicherung
25. April 2007 um 18:53 Uhr

Gesetzlich versichert…

Jeder unselbständig Beschäftigte - jeder Arbeitnehmer - ist pflichtkrankenversichert. Dadurch ist es auch automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, kurz GKV genannt. Sein Beitrag ist von der Höhe seines Bruttoeinkommens anhängig. Je nachdem, bei welcher GKV er Mitglied ist, ist der monatliche Beitrag ein bestimmter Prozentsatz von seinem Gehalt bzw. Lohn. Davon hat er 50 % selbst zu tragen, die restlichen 50 % trägt der Arbeitgeber. Dem gesetzlich Versicherten steht es frei, die GKV zu wechseln, wobei er durch einen Wechsel in eine günstigere gesetzliche Krankenversicherung mit einem geringeren Beitrag Geld sparen kann. Der Wechsel von einer GKV in eine andere ist einmal im Jahr möglich.

Freiwillig versichert…

Jeder Arbeitnehmer hat aber auch die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung – kurz PKV genannt - zu wechseln. Die Voraussetzung dafür ist, dass sein Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Dadurch wird er automatisch freiwillig krankenversichert. Mit diesem Status kann er selbstverständlich weiter Mitglied seiner gesetzlichen Krankenkasse bleiben.

Privat versichert…

Aber einem freiwillig krankenversicherten bietet sich die Möglichkeit an, sich privat zu versichern. Nach einem Krankenversicherungsvergleich kann er Mitglied einer der vielen privaten Krankenversicherungen werden, Privatpatient werden. Der Beitritt erfolgt zwar nach einer gründlichen Gesundheitsprüfung, d. h. es sind viele Gesundheitsfragen in einem Aufnahmeformular wahrheitsgemäß zu beantworten. Jedoch sind junge gesunde gut verdienende Menschen jedem Privatversicherer willkommen. Den neuen Privatpatienten werden die vielen Vorzüge der PKV dargeboten.

In der Regel kann ein privat Versicherter sein Leben lang und das gern und problemlos in der PKV bleiben.

Der Weg zurück in die GKV…

Es gibt Lebenslagen, bei denen es automatisch zurück in die GKV geht. Das ist der Fall, wenn der Privatversicherte arbeitslos wird, oder auch wenn er die Voraussetzung - die ihn in die PKV geführt hat, über die Beitragsbemessungsgrenze zu verdienen - nicht mehr erfüllt. Verdient er allerdings wieder darüber, muss er zurück in die PKV. Einmal zurück in die GKV, kann er jedoch für immer da bleiben, wenn er mindestens ein Jahr pflichtversichert war, oder mindestens 2 von 5 Jahren, bevor er privat versichert wurde, pflichtversichert war.

Es gibt ebenfalls Situationen, bei denen der Privatversicherte zurück in die GKV möchte. So möchte ein junger privat versicherter Mann zurück in die GKV, wenn er geheiratet hat, eine Frau und ein Kind hat, die er nicht nur ernähren, sondern für sie auch die private Krankenversicherung bezahlen muss, was sehr teuer wird. Um das zu ändern, muss er auf jeden Fall die Bedingung erfüllen, unter die Beitragsbemessungsgrenze zu verdienen.

Selbständige können von der PKV in die GKV wechseln, wenn sie ihre Selbständigkeit aufgeben, Arbeitnehmer werden und unter der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze verdienen, oder sogar als Selbständige, wenn sie noch keine 3 Jahre selbständig waren.

Ein Privatversicherter über 55 Jahre, der längere Zeit bei der PKV war, hat keine Möglichkeit mehr, zur GKV zu wechseln.

David Placht, info@contendia.de

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