Nov 07
Was ändert sich 2007?
• halbierter Sparerfreibetrag
• das Elterngeld ersetzt das Erziehungsgeld
• gekürzte Kilometerpauschale für Arbeitnehmer
• Einführung Rundfunkgebühr für „Internetfähige Medien“
• Steigerung der Mehrwertsteuer auf 19%
• …
Halbierter Sparerfreibetrag
Haben Sie etwas Geld zur Seite gelegt bzw. investiert oder gespart, so bekommen Sie Zinserträge, welche bis Ende 2006 ab einem Betrag von 1500 € für Ledige und 3000 € für Verheiratete versteuert werden müssen.
Ab 2007 werden diese Beträge um die Hälfte halbiert (750 € - Ledige & 1500 € - Verheiratete).
Tipp: Wenn Sie mit Ihrem Sparerfreibetrag über diese Grenzen kommen, so können Sie die Zinserträge auf ihre Kinder verlagern. Wenn diese keine eigenen Einkünfte haben, können sie 8501 € steuerfrei kassieren. Doch Achtung – dieses verlagerte Geld wird als Einkommen ihrer Kinder gerechnet, weshalb Kindergeldgeldansprüche gefährdet werden könnten.
Elterngeld ersetzt Erziehungsgeld
Für Kinder, die ab 01.01.2007 geboren werden, erhält der Elternteil, der zu Hause bleibt, ein Jahr lang 2/3 seines letzten Nettogehaltes vom Staat – das so genannte Elterngeld.
Tipp: Um das Elterngeld etwas zu erhöhen, sollten Sie vorher alle steuerrechtlichen Maßnahmen zur Erhöhung ihres Nettogehaltes ergreifen, z.B. Wechsel der Steuerklasse, Ausnutzung von Freibeträgen, Ausschöpfung der Werbekostenpauschale u.ä.
Ihr Steuerberater / Finanzamt berät Sie gern.
gekürzte Kilometerpauschale für Arbeitnehmer
Wenn Sie zwischen ihrem Wohnort und Arbeit pendeln, können Sie dies von der Steuer absetzen anhand zurückgelegter Kilometer. Die Höhe der Kilometerpauschale richtet sich außerdem nach der Art des Fahrzeuges. Für Autos betrug diese Pauschale beispielsweise bisher 0,38 € pro gefahrenem Kilometer. Obwohl 2 Stunden Fahrt von und zur Arbeit zumutbar sind, soll diese Kilometerpauschale drastisch gekürzt werden.
Keinen oder nur einen geringen Betrag können Sie steuerlich angeben, wenn Ihnen ihr Arbeitgeber bereits einen Fahrtkostenzuschuss zu Ihrem Gehalt bezahlt.
Tipp: Auch wenn Sie mit Motorrad, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur oder von der Arbeit unterwegs sind, haben Sie auch einen Anspruch auf Kilometerpauschale.
Diese fällt zwar geringer aus, hilft aber, Steuern zu sparen.
Einführung Rundfunkgebühren für „Internetfähige Medien“ der GEZ
Zwar zeigte die A.T. Kearny-Studie, dass die öffentlich – rechtlichen Rundfunkanstalten jährlich ca. 215 Millionen Euro sparen könnten, ohne Umstrukturierung des Programms – jedoch gab es wenig Interesse daran, z.B. durch Abschaffung des dezentrale Einkaufs oder bessere Nutzung von Technik und Ressourcen, Kosten zu senken.
Ganz im Gegenteil, auch die Jagd und das Abkassieren der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) von Universitäten war dieses Jahr public. Die angeschafften Monitore besaßen ein Fernsehempfangsteil mit dem Fernsehschauen möglich war – und da das verbotener Weise nicht gemeldet wurde, durfte die GEZ gleich für zurückliegende Jahre ordentlich Geld kassieren (z.B. Universität Leipzig ca. 500.000 €).
Die öffentlich – rechtlichen Rundfunkanstalten brauchten nichtsdestotrotz noch mehr Geld,
wie die im Sommer beschlossene und zum 01.01.2007 in Kraft tretende Änderung zeigt. Danach sind Privathaushalte, welche „Internetfähige Medien“ besitzen, verpflichtet, diese der GEZ zu melden. Allerdings wird keine Gebühr darauf erhoben, solange es als Zweitgerät dient. D.h. ein Fernseher bzw. Radio muss angemeldet sein. Ansonsten fallen Gebühren an.
Unternehmen werden monatlich mit einer Gebühr von 5,52 € pro Medium zur Kasse gebeten. Eine Beschränkung grenzt jedoch ein internetfähiges Gerät je Firma und Grundstück ein. Dabei soll ein Gerät dann einem räumlich zusammenhängenden Grundstück zugeordnet werden können, wenn es durch Eintragung in ein Inventurbuch nachgewießen werden kann.
Es wird übrigens gleichzeitig eingeräumt, daß die Gebühr „unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung” in einigen Jahren auf die volle Fernsehgebühr angehoben werden könnte. Wer hätte das gedacht…
Was solche „Internetfähigen Medien“ sein sollen, ist bisher auch durch den Gesetzgeber nicht genau definiert. Sicher ist, dass ein Computer mit DSL Zugang dazugehört, obenso wie Handys mit Internet- bzw. Fernsehempfang.
Es bleibt aber abzuwarten, da Verbraucherschützer und Unternehmen Protest angekündigt haben und es bereits Klagen vor Gericht gibt.
Steigerung der Mehrwertsteuer auf 19%
Ab 01.01.2007 kommt sie – die Mehrwertssteuererhöhung.
Betroffen sind alle Produkte, welche bisher den 16 prozentigen Steuersatz besitzen. Lebensmittel und Zeitungen bleiben bei 7%.
Briefmarken sind wie bisher befreit von dieser Steuer.
Lohnt es sich, jetzt noch schnell teure Anschaffungen zu machen, anstatt im nächsten Jahr, um 3% zu sparen?
Verbraucherschützer und ~verbände sind sich einig: NEIN
Viele Unternehmen spekulieren auf einen Kaufrückgang nächstes Jahr und wollen mit nachweislich versteckten Preiserhöhungen und Ängste der Kunden noch dieses Jahr „satt Kasse machen“.
Tipp: Wie jedes Jahr gibt es nachweihnachtliche Preissenkungen, um den Kunden zum Kaufen zu animieren. Diese werden sich bis zu Beginn nächsten Jahres halten.
Sollten Sie also die Anschaffung teurer Geräte im Blick haben, so ist zwischen Ende Dezember bis Ende Februar der Beste Zeitpunkt dafür.










