Die Private Krankenversicherung geht zurück bis ins 19. Jahrhundert. Noch bevor die Sozialversicherung durch Otto von Bismarck ausgerufen wurde, wurden von Arbeitern die so genannten „Gewerkvereine” gegründet. Diese gelten heute als Vorläufer für die Private Krankenversicherung von heute. Die erste richtige Private Krankenversicherung entstand schließlich im Jahr 1848, und zwar mit der „Krankenkasse der Beamten des Berliner Polizeipräsidiums”. Die Wohnriester hingegen ist ein Kind der Neuzeit und entstand von der Idee her bereits Anfang des 21. Jahrhunderts, als von der Bundesregierung auch die Riester Rente initiiert wurde. Die Durchsetzung der Wohnriester allerdings erfolgte erst sechs Jahre später, und zwar Mitte 2008. Seither ist es Anlegern möglich im Rahmen ihres Riester Vertrages auch in eine Immobilie zu investieren. Somit können sich Sparer erstmals mit der Hilfe einer staatlichen Förderung eine attraktive Altersvorsorge aufbauen.
Sowohl Wohnriester wie auch eine Private Krankenversicherung haben dabei gemeinsam, dass sie sehr flexibel sind. Im Rahmen der Wohnriester kann der Anleger nämlich sowohl ein kleines Haus wie auch eine Villa bauen. Und auch die Private Krankenversicherung erlaubt jede Menge Flexibilität, nämlich dahingehend, dass der Versicherungsnehmer aussuchen kann, welche Leistungen er versichern lassen möchte.
Eine weitere Gemeinsamkeit von Private Krankenversicherung und Wohnriester ist indes aber auch die höhere Belastung im Alter. Bei der Wohnriester in Form des fehlenden Sparvolumens und der zusätzlich hohen Steuerlast. Und auch die Private Krankenversicherung verlangt von ihren älteren Mitgliedern mehr – nämlich mehr Beitrag, was diese allerdings in Form der Altersrückstellungen wieder abfedern können. Hierbei wurde nun auch durchgesetzt, dass Versicherte bei einem Wechsel von Private Krankenversicherung zu Private Krankenversicherung die Altersrückstellungen mitnehmen können in den so genannten Basistarif.

