Mrz 07
Was steht im Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein ist der Teil I des Fahrzeugbriefes, nämlich die Zulassungsbescheinigung. Um diesen geht es dem Thema entsprechend.
Teil I gibt eindeutige Angaben zur Zulassung des Fahrzeuges. Es ist die Anmeldung. Hierzu gehören die Daten amtl. Kennzeichen, Eigentümer(Name und Anschrift), Ort und Datum der Erstausstellung, Fahrzeugidentifikationsnr.,
Marke und Typ, Gültigkeitsdauer,Farbe, Sitz-bzw. Stehplätze, Datum der evtl.
weiteren Zulassung, Gesamtmasse in kg sowie Leermasse und Herstellerkurzbezeichnung.
Wichtige techn. Daten,wie Höchstgeschwindigkeit, Anzahl der Achsen, Code
mit Prüfziffer, Schadstoffklasse, Art des Aufbaus, max. Achstlast, Rauminhalt des Tanks, Stützlast in kg, nat. Emissionsklasse, techn. max. Achstlast, Dreh-
zahl in min., Standgeräusch, Fahrgeräusch, Schadstoffklasse, CO 2-Wert,
Bereifung, Anzahl der Antriebsachsen und Fahrzeugklasse sind bedeutungsvoll.
Desweiteren müssen Aussagen zu Länge, Breite, Höhe, Merkmal zur Betr.-erlaubnis sowie sonst. Vermerke und Bemerkungen und Ausnahmen erfolgen.
Diese Zulassungsbescheinigung gilt EU-weit. Das ist seit Oktober 2005 der Fall. Bei der vorübergehenden Stillegung (Abmeldung des Fahrzeuges) wird
eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung vorgenommen. Ein solcher Abmeldevermerk erspart den Einzug des Fahrzeugbriefes, der dadurch nicht
entwertet wird.
Neben der o.g. Fahrzeugidentifikationsnr. und der Aufführung des Eigentümers muß die Übereinstimmung des Fahrzeuges mit den technischen
Zulassungsvorschriften eines EU-Staates gegeben sein. Bei letzterem handelt es sich um die Betriebserlaubnis.
Die aufgeführten, im Detail genannten Daten und Fakten besitzen rechtliche Bedeutung und sind deshalb in der 38. Änderungsverordnung der STVZO
dargelegt. Der Fahrzeugschein hat stets beim Fahrer zu sein und ist bei polizeilichen Kontrollen vorzuzeigen. die Person des Eigentümers und des Fahrers müssen nicht identisch sein. Zur Erteilung eines amtl. Kennzeichens
ist bei der Zulassungsstelle in jedem Fall der Fahrzeugbrief vorzulegen.
Weitere konkrete Regelungen zum Ausfüllen und zur Ausgabe des Fahrzeugbriefes durch die Zulassungsstellen sind in der “Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II” enthalten.










