Nov 04

Wissenswertes für Grenzgänger

Tag: Job
A. Gerhard (fosforito[at]gmx.net) @ 4. November 2008 um 23:24 Uhr

Menschen, die als Grenzgänger in einem Staat leben aber in einem anderen arbeiten, haben viele Angelegenheiten zu durchdenken. Behördliche Richtlinien, welche in einem Staat Gültigkeit besitzen, können in einem anderen Fall anders aussehen. Um überflüssige Kosten zu vermeiden, ist es lohnenswert, Vergleiche anzustellen.
Dies ist auch für den Abschluss einer Krankenversicherung zutreffend. Die Gesetzeslage der Schweiz sieht bei Grenzgängern eine Krankenversicherungspflicht vor. Dies gibt das KVG genannte Krankenversicherungsgesetz der Schweiz vor. Hinzu kommt, dass man sich als Arbeitnehmer in der Schweiz eigenständig versichern muss. Abweichend zu der deutschen Regelung, muss der Arbeitgeber keinen Anteil zum Krankenversicherungsschutz leisten. Einen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht in der Schweiz.

In Deutschland lebende Grenzgänger können sich jedoch innerhalb einer dreimonatigen Frist von dieser Pflicht befreien lassen. Bestimmte Vorgaben werden dafür vorausgesetzt.
Mit Beginn des Arbeitsverhältnisses startet auch die Befreiungsfrist. Jeder in Deutschland lebende Arbeitnehmer hat dann drei Monate lang Zeit, sich befreien zu lassen. Damit man diese Befreiungsmöglichkeit nutzen kann, muss man über einen gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen. Hierbei muss die eigene Krankenversicherung bestimmte Basisleistungen abdecken. Wichtig ist außerdem, dass die Versicherung in beiden Staaten Gültigkeit besitzt.
Der Grenzgänger hat eine bestimmte Auswahlmöglichkeit, bezogen auf den passenden Versicherungstarif. Er kann sich bei einer gesetzlichen Versicherung absichern, oder eine Privatversicherung wählen. Daneben kann man sich auch für eine anerkannte Schweizer Versicherung entscheiden. Eine vierte Option soll dabei nicht vergessen werden: Eine Krankenversicherung, die als Modell Mondial bezeichnet wird. Ein ebenfalls denkbarer Versicherungsschutz, der speziell auf die Grenzgänger abgestimmt ist.

Empfehlenswert ist es immer, sich individuell und wenn möglich auch von professioneller Seite beraten zu lassen. Auch um alle weiteren Formalitäten sollte man sich als zukünftiger Grenzgänger möglichst früh kümmern. Negative Folgen aufgrund verpasster Fristen können somit schon im Vorfeld ausgeschlossen werden. Wenn der Grenzgänger dann eine akzeptable Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss noch ein Befreiungsantrag verfasst werden. Dieser Antrag muss bei dem zuständigen Kanton eingereicht werden.

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