Jan 13

Wissenswertes über die Schadensfreiheitsklasse

Tag: Versicherung
Tina Koch (tinakoch2[at]web.de) @ 13. Januar 2010 um 11:25 Uhr

Wer heute ein Kfz anmeldet, muss sich vorab mit der benötigten Versicherung auseinandersetzen. Auf deutschen Straßen fährt kein Auto ohne Haftpflichtversicherung, was nicht nur den Halter selber, sondern alle Verkehrsteilnehmer schützt und absichert. Sehr schnell taucht in den Unterlagen zur Versicherung der Begriff “Schadensfreiheitsklasse” auf. Aber, was ist diese Schadenfreiheitsklasse eigentlich? Vereinfacht dargestellt erhält jeder Versicherungsnehmer einen von Jahr zu Jahr höheren Rabatt auf seinen Versicherungsbeitrag – sofern er unfallfrei bleibt und keinen Schaden meldet. Diese Rabatte der Schadensfreiheitsklasse machen sich im Monatsbeitrag deutlich bemerkbar! Vielen Kfz Haltern und -Eigentümern ist bekannt, dass sie Ihren persönlichen, oft über lange Jahre erworbenen Schadensfreiheitsrabatt weitergeben können. Einige Versicherungen erlauben dies, sofern der ursprünglich Versicherte und der Nutznießer der Übertragung in einem Haushalt leben und/ oder in einem engeren verwandtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen.

Beispielsweise ist die Übertragung der Schadensfreiheitsklassen von Vater auf Sohn oder Mutter auf Tochter heute durchaus bereits üblich. Voraussetzung ist allerdings, dass auch die Tochter oder der Sohn bereits so lange fahren, dass sie den Rabatt selbst hätten erreichen können. Schafft also ein Elternteil das eigene Kfz ab, können Sohn oder Tochter, auch Ehepartner oder andere Verwandte 1. Grades alle Prozente der Schadensfreiheitsklasse auf ihr Auto übertragen lassen, die ihnen selbst ab Erwerb der Fahrerlaubnis bei Unfallfreiheit eingeräumt worden wären. Die Regelungen der verschiedenen Versicherungen sind im Einzelfall zu prüfen, da sie recht individuell die Personenkreise bestimmen, an die der Rabatt übertragen werden darf.

Vielen Autofahrern ist allerdings unbekannt, dass eine Übertragung der Schadensfreiheitsklasse auch bei dienstlich genutzten Fahrzeugen erfolgen kann. Die Firma als Versicherungsnehmer für die von ihr unterhaltenen Dienstfahrzeuge erhält natürlich ebenso Rabatte durch niedrigere Schadensfreiheitsklassen, wie Privatpersonen. Oft liegen die Dienstwagen in ihren Versicherungen sogar besonders günstig, da nur sehr selten Schäden gemeldet werden. Stand Ihnen also lange Zeit ein Dienstwagen zur Verfügung, kann ihr Chef Ihnen erlauben, die Schadensfreiheitsklasse des Dienstwagens auf ihr Privatauto zu übertragen. Mehr als 3/4 der Versicherungsgesellschaften erlauben diese Art der Übertragung. Allerdings muss die Firma die Schadensfreiheitsklasse auch freigeben, was nur dann problemlos möglich sein wird, wenn der Fuhrpark des Unternehmens verkleinert werden soll.

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