Apr 18

Wohngeld in Zusammenhang mit Arbeitslosengeld II, Unterhalt und weiteren Sozialleistungen

Tag: Wirtschaft und Finanzen
Peter Piekarz (pikary[at]gmx.de) @ 18. April 2007 um 01:15 Uhr

Für jeden, der sich unter dem Schlagwort Wohngeld und dem drum herum nicht so viel vorstellen kann oder sich vielleicht etwas falsches bisher darunter vorgestellt hat, wird jetzt etwas Licht ins Dunkel gebracht.
Wohngeld ist definiert als die staatliche Unterstützung bzw. Zuschuss zu dem Geld, dass man für seinen Wohnraum (Wohnung, Haus) bezahlen muss. Es gibt dabei jedoch eine entscheidende Einschränkung, welche seit dem 1. Januar 2005 in Kraft ist und sie besagt, dass beispielsweise Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe keinen Anspruch auf Bezuschussung durch Wohngeld haben.
Ansonsten hängt es von folgenden Faktoren ab, ob sie berechtigt sind, sich in Sachen Wohnraum vom Staat unterstützen zu lassen. Zum einen wären da die Anzahl der in ihrem Wohnraum lebenden Familienmitglieder und die Höhe ihres Einkommens und zum anderen die Höhe der Kosten, welche für die Miete zu bezahlen sind. Wichtig ist vielleicht auch noch zu erwähnen, dass man das Wohngeld nicht auf unbegrenzte Zeit bezahlt bekommt, sondern nur für 12 Monate. Für die darauffolgende Zeit ist es erforderlich einen erneuten Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Im Zusammenhang mit Unterhalt gilt es Folgendens zu beachten. Man muss nach Abzug der Miete unter Berücksichtigung des Wohngeldes noch soviel Einkommen haben, dass man ungefähr noch 345 Euro für seinen Lebensunterhalt zur Verfügung hat.
Erwähnenswert in selbigem Kontext wäre auch noch die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die allgemeine Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Düsseldorfs festlegt. Bei der Entstehung der Leitlinien Ende der 70er Jahre waren neben dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Unterstützung auch noch andere Oberlandesgerichte beteiligt. Seit Einführung der Tabelle wird sie stetig weiterentwickelt. Ziel ist dabei wohl ein allgemeiner Abbau der Bürokratie durch eine Standardisierung bundesweit in allen Bundesländern.

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