Für viele Kunden stellt sich die Frage, wie die Beiträge zur Kfz-Versicherung gezahlt werden sollen. In der Regel bieten die Versicherungsunternehmen als “Standard-Zahlungsweise” die jährliche Zahlung an. Aber auch halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungen sind normalerweise möglich. Am günstigsten ist es für den Kunden, wenn der komplette Jahresbeitrag zu Beginn des Jahres gezahlt wird.
Bei sogenannten unterjährigen Zahlungsweisen kommt in der Regel ein Ratenzahlungszuschlag hinzu. Dieser Zuschlag beträgt normalerweise bei halbjährlicher Zahlung 3 % und bei vierteljährlicher Zahlungsweise 5 %. Die monatliche Zahlungsweise wird von den meisten Kfz-Versicherungen nur in Verbindung mit einer Einzugsermächtigung angeboten. Auch hier beträgt der Zuschlag für die Ratenzahlung 5 %. Dennoch kann es bequemer sein, wenn der Beitrag nicht komplett für ein Jahr im Voraus gezahlt wird. Besonders, wenn nicht nur die Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, sondern noch eine Vollkaskoversicherung im Vertrag eingeschlossen ist, kann der Beitrag recht hoch sein und gerade bei Fahranfängern 1000 Euro leicht übersteigen. Daher wählen viele Kunden nicht die jährliche Zahlungsweise.
Die Versicherungsgesellschaften haben so einen Anreiz für die Kunden geschaffen, die Beiträge jährlich zu zahlen. Der Vorteil liegt für den Kunden zunächst darin, dass er drei oder fünf Prozent sparen kann. Wenn der Kunde das Geld, dass er bei unterjähriger Zahlungsweise anlegt und dafür mehr als 5 % Rendite erzielt wird, lohnt es sich auch finanziell, beispielsweise eine vierteljährliche Zahlungsweise zu wählen. Aus dem gleichen Grund liegt den Versicherungsunternehmen auch etwas daran, dass sich die Kunden für die jährliche Zahlungsweise entscheiden. Dann kann die Versicherung das Geld anlegen und so mit den Kundengeldern Überschüsse erwirtschaften. Versicherungsunternehmen verfahren nicht nur bei der Autoversicherung so; auch in anderen Sparten wie beispielsweise in der Hausratversicherung oder der privaten Haftpflichtversicherung gibt es diese Zuschläge.

