Die Zahnversicherung ist heute im wahrsten Sinne des Wortes “in aller Munde”. Kommt ein Versicherter in der GKV zum Zahnarzt und dieser stellt die Diagnose, dass eine umfangreiche Zahnbehandlung bzw. ein Zahnersatz notwendig wird, so fragt der Zahnarzt schon automatisch fast nach einer Zahnversicherung, die der Patient privat abgeschlossen hat. Ist diese vorhanden, so hat der Patient Glück, wenn denn wirklich eine Zahnbehandlung oder ein Zahnersatz in ganz erheblichem Umfang fällig wird. Allein durch die Festzuschüsse kann die Rechnung des Zahnarztes nämlich nicht bezahlt werden. Es gibt nämlich auch Leistungen, die aus dem Leistungskatalog der GKV völlig herausgefallen sind. Dies hat dann die Folge, dass der Versicherter zum Privatpatienten und damit zum Selbstzahler wird. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die professionelle Zahnreinigung. Diese ist medizinisch nämlich nicht notwendig und aus diesem Grund auch nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten und muss von den Kosten her allein vom Patienten getragen werden.
Bevor nun ein Patient mit einem Zahnarzt einen Ratenzahlungsvertrag schließt, ist es sinnvoller schon lange im Vorfeld (ist wegen der langen Wartezeit von bis zu 8 Monaten bei dieser Art von Versicherung durchaus zu empfehlen) eine Zahnversicherung abzuschließen. Diese bietet eine wertvolle Ergänzung für die von den Krankenkassen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz noch gezahlten Festzuschüssen.
Auch eine Zahnversicherung sollte vorab immer gut verglichen werden. Nur so haben Sie die Möglichkeit bestimmte Kosten einzusparen. In der Regel gibt es verschiedene Portale, auf denen Sie einfach und bequem Ihre Zahnversicherung mit anderen Zahnversicherungen vergleichen können. So sparen Sie Geld und sind trotzdem gut versichert.

